Grundsteuer Auszahlung ab 2025 

Einführung 

Nach der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes 2022 ist ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer vom Eigentümer des jeweiligen Grundstückes zu zahlen. Viele Landwirtschaftsbetriebe haben in ihren Pachtverträgen einen Passus, dass die Grundsteuer vom Pächter übernommen wird. Da sie jetzt nicht mehr die Grundsteuer direkt an das Finanzamt zahlen, sind sie dadurch nun verpflichtet, die Grundsteuer dem Verpächter zu erstatten. 

Hinweis:

NEXT Farming Pro unterstützt bei der Berechnung der Grundsteuer sowie bei der Erstellung der Zahlungen für steuerlichen Nutzarten für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). Angaben für Wohngebäude und bebaubare Flächen werden nicht unterstützt (Grundsteuer B oder C). 

Die Berechnung der Grundsteuer kann unter Umständen von der amtlichen Berechnung abweichen. Die Ursache dafür ist in der Regel eine Rundung des ermittelten Grundsteuerwertes, welche über das gesamte Grundstück eines Eigentümers erfolgt, im Pachtvertrag vielfach jedoch nicht das gesamte Grundstück eines Eigentümers gepachtet ist (z.B. keine Pacht von Hofgrundstücken oder forstwirtschaftlichen Flächen) und damit die Rundung nicht exakt gleich erfolgen kann. 

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nur für Flächeneingänge, nicht für abgegebene Flächen. 

Erstellte Zahlungen werden nicht mit der Pachtzahlung verrechnet, das sind separate Zahlungsvorgänge. 

Die Berechnung der Grundsteuer als Abzug von der Pacht bleibt im NEXT Farming Pro enthalten, eventuell muss der Abzug der Grundsteuer von der Pachtsumme im Pachtvertrag auf dem Tab Pacht deaktiviert werden. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ist von der Berechnung der Grundsteuer ab 2025 getrennt zu betrachten. 

Berechnung der Grundsteuer 

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Basis der steuerlichen Abschnitte. Zur Anlage und Verwaltung der steuerlichen Abschnitte siehe Link zur Seite Grundsteuerreform 

Hebesätze ab 2025 

In der Satzliste Kataster können zu einer Gemeinde die Hebesätze für die Grundsteuerberechnung ab 2025 erfasst werden. Dabei wird die Gültigkeit eines Hebesatzes immer ab einem bestimmten Kalenderjahr angegeben. Dieser Hebesatz gilt dann bis zu einem neuen Gültigkeitsjahr. 

Grundsteuer in den Vertragsdetails 

In den Vertragsdetails gibt es eine Übersicht über die im Vertrag zugeordneten steuerlichen Nutzarten. Auf Grundlage der zu einem Herkunftsabschnitt zugeordneten steuerlichen Nutzarten eines Vertrages wird für diesen steuerlichen Abschnitt der Reinertrag sowie die steuerlichen Zuschläge ermittelt. Diese werden unter der Übersicht der Abschnitte auf dem Tab Grundsteuer nach Gemeinde zum Steuermessbetrag zusammengefasst. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem für das aktuelle Jahr (Programmdatum) gültigen Hebesatz verrechnet, um die Grundsteuer zu ermitteln.

Grundsteuer im Vertrag 

Zur Erstellung von Zahlungen für einen Vertrag gibt es in den Vertragsgrunddaten den Tab Grundsteuer ab 2025. 

Im Bereich Grundsteuer Betrag kann eingestellt werden, wie der Betrag ermittelt wird: 

  • Grundsteuer berechnet: die Grundsteuer wird über den Steuermessbetrag und den für das Programmdatum aktuellen Hebesatz ermittelt. 
    Dabei kann der Steuermessbetrag vom Programm auf Grundlage der einem Herkunftsabschnitt zugeordneten steuerlichen Nutzarten berechnet werden oder der Steuermessbetrag kann gemeindeabhängig manuell eingetragen werden. 
  • Grundsteuer Gesamtbetrag: der Betrag für die Grundsteuer wird manuell eingetragen 
  • Keine Grundsteuer zahlen: es wird keine Zahlung für einen Grundsteuerbetrag erzeugt 

Im Bereich Empfänger kann eingestellt werden, ob der Empfänger der Grundsteuerzahlung vom Empfänger der Pachtzahlung abweicht.  
Wird das Feld Empfänger leer gelassen, wird der Empfänger der Pachtzahlung als Empfänger der Grundsteuerzahlung übernommen (bei Eigentümergemeinschaften wird die Grundsteuerzahlung entsprechend der Anteile aufgeteilt). 

Im Bereich Zahlung kann angegeben werden, wann die Grundsteuerzahlung fällig ist, wie ein eventuell abweichender Verwendungszweck lautet und was der geplante Zahlungstyp für die Grundsteuerzahlung ist. 

Wichtig:

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt immer nur für das aktuelle Jahr (Programmdatum)! 

Sonstiges 

Werden Werte für die Grundsteuer ab 2025 in Auswertungen oder im Listengenerator betrachtet, so sollte vorher in der Satzliste Vertrag über die Zusatzfunktionen|Zahlungsmanagement|Grundsteuer berechnen für das aktuelle Jahr die Grundsteuer ermittelt werden. In der Datenbank ist immer nur der Wert der letzten Berechnung gespeichert – dieser Wert kann auch aus einem anderen als dem aktuellen Jahr stammen. 
Das Protokoll zur Berechnung zeigt auch an, bei welchem Vertrag sich gegenüber der letzten durchgeführten Berechnung der Grundsteuerbetrag geändert hat.