Grundsteuer-Reform
Einführung
Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt.
Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, d. h. mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Wichtige Hinweise
NEXT Farming Pro unterstützt bei der Verwaltung der steuerlichen Nutzarten für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). Angaben für Wohngebäude und bebaubare Flächen werden nicht unterstützt (Grundsteuer B oder C).
Steuerliche Abschnitte
Steuerliche Abschnitte sind Unterteilungen eines Herkunftsabschnittes nach den steuerlichen Nutzarten.
Herkunftsabschnitte
Die Verwaltung der steuerlichen Abschnitte erfolgt in den Herkunftsabschnitten eines Vertrages. Auf dem Tab Grundsteuernutzarten können zu einem Herkunftsabschnitt die steuerlichen Nutzarten editiert werden.
Der Herkunftsabschnitt spiegelt den Abschnitt wider, wie er in einem Vertrag (z.B. Pachtvertrag) geführt wird, die steuerlichen Nutzarten können davon unabhängig sein. Es wird immer die ganze Fläche eines Herkunftsabschnittes zu steuerlichen Nutzarten aufgeteilt. Eine Aufteilung oder eine Zusammenlegung von steuerlichen Nutzarten erfolgt dabei über das Kontextmenü. Für ein Zusammenlegen müssen dazu die steuerlichen Nutzarten, welche zusammengelegt werden sollen, markiert sein.
Die Nutzart des steuerlichen Abschnittes ist frei auswählbar. Zu einer steuerlichen Nutzart kann die Ertragsmesszahl erfasst werden, die Ertragsmesszahl kann aber auch durch Angabe der Ackerzahl/Grünlandzahl berechnet werden. Für die steuerliche Nutzart Wasserfläche fließende Gewässer ist die Angabe der Durchflussmenge, für steuerliche Nutzarten mit Wirtschaftsgebäuden die Angabe der Gebäudefläche möglich.
Sobald mehr als eine steuerliche Nutzart bei einem Herkunftsabschnitt angelegt ist, wird die Ertragsmesszahl des Herkunftsabschnittes aus den steuerlichen Abschnitten ermittelt.
Eine Ertragsmesszahl kann für jede steuerliche Nutzart eingetragen werden. Dadurch kann eine Kontrolle erfolgen, ob die Ertragsmesszahl des Flurstückes komplett aufgeteilt wurde. Die Angabe einer Ertragsmesszahl für die Ermittlung der Grundsteuer ist nur für die Nutzarten landwirtschaftliche Nutzung, Saatzucht oder Kurzumtriebsplantage notwendig.
Die steuerliche Nutzart „keine Nutzart nach Anlage GW3 LuF“ ist zu verwenden für Abschnitte, welche nach Grundsteuer B oder C besteuert werden (Wohngebäude oder bebaubare Flächen).
Bei einem Herkunftsabschnitt mit der landwirtschaftlichen Nutzart Ackerland oder Grünland wird die steuerliche Nutzart „1 – Landwirtschaftliche Nutzung“ vorgeschlagen, bei der landwirtschaftlichen Nutzart Gemüsebau wird die steuerliche Nutzart „5 – Gemüsebau Freiland“ vorgeschlagen, bei allen anderen Nutzarten wird die steuerliche Nutzart „26 – Unland“ eingetragen. Die steuerlichen Nutzarten sind entsprechend der tatsächlichen Nutzung zum Stichtag 01.01.2022 anzupassen.
Die innerhalb eines Vertrages bei allen Herkunftsabschnitten eines Flurstücks eingetragene Ertragsmesszahl wird mit der Ertragsmesszahl des Flurstückes verglichen und eventuelle Differenzen aufgezeigt. So eine Differenz ist nur ein Hinweis, sie kann gewollt sein, wenn z.B. in einem Pachtvertrag nicht das gesamte Flurstück gepachtet wurde. Eine Differenz der Ertragsmesszahl lässt sich über das Kontextmenü bei einem steuerlichen Abschnitt verrechnen.
- Differenz zwischen EMZ des Flurstückes und der EMZ aller Herkunftsabschnitte des Flurstückes
- Differenz wird beim aktuellen steuerlichen Abschnitt verrechnet
Flurstück
Zu einem Flurstück kann für diese Verrechnung die Gesamt-Ertragsmesszahl des Flurstückes eingetragen werden oder aus dem ALKIS abgeglichen werden.
Über den Drei-Punkte-Schalter im Herkunftsabschnitt lässt sich ein Überblick über alle Herkunftsabschnitte des Flurstücks, zu dem der aktuelle Herkunftsabschnitt gehört, in diesem Vertrag anzeigen.
Vertragsdetails
- Über das Kontextmenü der rechten Maustaste | Details finden Sie im Reiter [steuerliche Nutzarten] eine Zusammenstellung der steuerlichen Abschnitte über alle Flurstücke des aktuellen Vertrages dargestellt. Die Übersicht kann gruppiert werden. Für das Flurstück, welches sich in der Tabelle im Fokus befindet, wird eine Differenzrechnung zwischen allen steuerlichen Abschnitten des Flurstücks und den Angaben zum Flurstück angezeigt.
- Editiermodus für eine Bearbeitung in Listenform
- Darstellung in Gruppen
- Summen und Differenzen zum aktuellen Flurstück
Im Editiermodus kann eine Eingabe von Werten für die steuerlichen Abschnitte in Listenform erfolgen. Editiert werden können die Ertragsmesszahl beim Flurstück sowie die steuerliche Nutzart, die Ertragsmesszahl, die Ackerzahl / Grünlandzahl oder die Wirtschaftsgebäudefläche / Durchflussmenge bei den steuerlichen Abschnitten.
Die Abschnitte können geteilt oder zusammen gelegt werden. Die Teilung bzw. Zusammenlegung passiert nur für die steuerliche Nutzart. Eine Zusammenlegung kann nur innerhalb eines Herkunftsabschnittes erfolgen. Mit der Funktion steuerliche Nutzarten markieren können Nutzarten nach bestimmten Bedingungen markiert werden, um z.B. Abweichungen festzustellen oder Feldinhalte auf die markierten Datensätze zu übertragen.
Der Inhalt eines Feldes kann auf andere Felder übertragen werden. Dazu müssen die Zielfelder markiert sein. Der Inhalt des Quellfeldes kann über das Kontextmenü in die markierten Datensätze übertragen werden.
ALKIS
Ist im ALKIS-Datenbestand für die Flurstücke die Ebene Bodenschätzung hinterlegt, so kann für ein Flurstück die Ertragsmesszahl ermittelt werden.
- Fläche, für welche im Flurstück eine Bodenschätzung verfügbar ist
- Fläche, für welche im Flurstück keine Bodenschätzung verfügbar ist
- Ertragsmesszahl des gesamten Flurstücks
Diese Ertragsmesszahl kann über den Datenabgleich Kataster ins Kataster zum Flurstück übertragen werden.
Export von Grundsteuerdaten
Für den Export der Grundsteuerdaten sind weitere Angaben notwendig.
Wirtschaftliche Einheit
Die wirtschaftliche Einheit wird vom Finanzamt vorgegeben. Sie richtet sich nach dem vom Finanzamt für die Feststellungserklärung vergebenen Aktenzeichen.
Eine wirtschaftliche Einheit kann ein oder mehrere Flurstücke umfassen. Sie bildet das Eigentumsverhältnis für dieses bzw. diese Flurstücke ab.
Wirtschaftliche Einheiten können einem Flurstück zugeordnet werden. Dies erfolgt in der Maske zum Bearbeiten eines Flurstücks.
Die Zuordnung einer wirtschaftlichen Einheit kann auch über die Massenbearbeitung für markierte Flurstücke erfolgen.
Eine wirtschaftliche Einheit kann über den Menüpunkt Stammdaten | Flächen | Wirtschaftliche Einheiten Grundsteuer oder aus der Flurstücksmaske über den Drei-Punkte-Schalter angelegt oder verwaltet werden.
- Anlegen einer neuen wirtschaftlichen Einheit oder Löschen der aktuellen wirtschaftlichen Einheit. Beim Löschen wird die gelöschte wirtschaftliche Einheit aus den Flurstücken gelöscht, denen sie zugeordnet ist.
- Bezeichnung der wirtschaftlichen Einheit
Hier wird eine Bezeichnung zur einfacheren Wiedererkennung der wirtschaftlichen Einheit eingetragen. Diese Bezeichnung wird bei einem Export der Grundsteuerdaten nicht mit ausgegeben. - Einheitswert-Aktenzeichen
Es wird hier das vom Finanzamt vergebene Aktenzeichen eingetragen. - Art der wirtschaftlichen Einheit
Es kann die Art der wirtschaftlichen Einheit ausgewählt werden. Für den Export von Grundsteuerdaten werden aber nur wirtschaftliche Einheiten vom Typ Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt. - Bundesland
Hier wird das Bundesland für die wirtschaftliche Einheit eingetragen (nicht die der Flurstücke). - Hier kann die Adresse der wirtschaftlichen Einheit aus dem Personenstamm ausgewählt werden. In der Regel wird das die Adresse des Eigentümers sein.
- Eigentumsverhältnis
Die Festlegung des Eigentumsverhältnisses bestimmt die Erfassungsmöglichkeit für die Eigentümer. Wird ein Alleineigentum ausgewählt, so kann nur eine Eigentümeradresse angegeben werden. Wird eine Gemeinschaft ausgewählt, so können alle Mitglieder der Gemeinschaft mit ihren Anteilen erfasst werden. - Das Grundstück oder der Betrieb erstreckt sich über mehrere hebeberechtigte Gemeinden
Die Checkbox ist zu setzen, wenn die Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit in unterschiedlichen hebeberechtigten Gemeinden liegen. - Adresse
Hier wird bei Alleineigentum die Adresse des Eigentümers ausgewählt. Bei einer Gemeinschaft wird hier die Adresse des Vertreters/Ansprechpartners der Gemeinschaft ausgewählt. - Anredeschlüssel
Es wird die Anrede für den bei (8) eingestellten Eigentümer/Vertreter eingestellt. - Bezeichnung der Eigentümergemeinschaft
Hier wird die Bezeichnung für die Eigentümergemeinschaft eingetragen (z.B. „Erbengemeinschaft Mustermann“). - Mit dem Schalter [Neu] können neue Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft erfasst werden, mit dem Schalter [Löschen] wird das aktuelle Mitglied einer Gemeinschaft entfernt.
Zu einem Mitglied einer Gemeinschaft wird die Adresse und der Anredeschlüssel ausgewählt und es wird der Anteil an der Gemeinschaft erfasst. - Eigentümer aus ALKIS übernehmen
Es werden über zum aktuellen Flurstück aus dem ALKIS die Eigentümerinformationen übernommen. Die Angaben sind je nach Aktualität der Informationen im ALKIS zu überprüfen.
Achtung:
Wurde die wirtschaftliche Einheit über ein Flurstück aufgerufen, so ist nach Veränderung der wirtschaftlichen Einheit auch das Flurstück mit [OK] zu schließen, bei [Abbrechen] gehen die Änderungen an der wirtschaftlichen Einheit verloren.
Personenstamm
In der Satzliste Personen sind für den Export der Grundsteuerdaten zu einer Adresse folgende Informationen zu erfassen (soweit diese bekannt sind):
- Telefonnummer (Festnetztelefon) - im Reiter [Telefon]
- Finanzamt - im Reiter [Steuern]
- Steuer-Identifikationsnummer - im Reiter [Steuern]
- Steuernummer - im Reiter [Steuern]
Export-Dateien erstellen
Exportdateien können für das Grundsteuer-Meldeportal myGrundsteuer (Das Portal steht ab 30.09.2022 zur Verfügung.) der Firma Steuersoft oder für das Grundsteuer-Meldeportal GrundsteuerDigital der Firma fino erstellt werden.
Als Export-Dateien für das Grundsteuer-Meldeportal myGrundsteuer entsteht für jede wirtschaftliche Einheit eine separate Datei im .csv-Format.
Beim Export GrundsteuerDigital nur Flurstücke LuF wird für jede wirtschaftliche Einheit separat eine Exceldatei erstellt, welche in dem Meldeportal zu einem angelegten Grundstück (wirtschaftliche Einheit) als Flächen zur Land- und Forstwirtschaft importiert werden kann.
Die Exportdateien werden über die Zusatzfunktion | Export Feststellung Grundsteuerwert in der Satzliste Vertrag erstellt. In die Export-Dateien werden die Flurstücke aus dem markierten Vertrag geschrieben, sofern diesen eine wirtschaftliche Einheit zugeordnet ist.
Bei dem Export können steuerliche Abschnitte eines Flurstücks mit gleicher steuerlicher Nutzart zusammengefasst werden. Es wird dann für jede steuerliche Nutzart ein Datensatz in die Export-Datei geschrieben, die Ertragsmesszahl wird dabei zusammengefasst (sofern sie für die Nutzart mit ausgegeben werden muss).
Die Export-Dateien werden am angegebenen Zielort abgelegt.