Flächen aus Pachtverträge ins Eigenland übernehmen
Sollen im NEXT Farming Pro Flächen ins Eigenland übernommen werden, welche bisher gepachtet wurden, so ist wie folgt vorzugehen:
1. Schritt: Anlage eines Anschlussvertrages für den Pachtvertrag
Für den bisherigen Pachtvertrag ist ein Anschlussvertrag anzulegen, mit Laufzeitbeginn ab Eigentumsübergang. Dazu wird über den Menüpunkt
die Laufzeitkontrolle geöffnet.- Einzustellen ist das Kalenderjahr, in welchem der Pachtvertrag jetzt zurzeit endet.
- Dann ist der Pachtvertrag zu markieren, für welchen der Anschlussvertrag zu erstellen ist.
- Über den Schalter Anschlussverträge öffnet sich die Eingabemaske für die Laufzeit des zu erstellenden Anschlussvertrages.
Als Beginn des Anschlussvertrages sollte das Datum des Eigentumsüberganges eingetragen werden. Das Ende des Anschlussvertrages sollte beibehalten werden, wenn nicht alle Flurstücke in das Eigentum übernommen werden sollen, sondern ein Teil weiter gepachtet werden soll und es keine Veränderung in der Restlaufzeit des Pachtvertrages gibt. Liegt auch eine Veränderung der Restlaufzeit des Pachtvertrages vor, kann hier auch gleich das aktuelle Ende eingetragen werden. Werden alle Flurstücke aus dem Pachtvertrag ins Eigentum übernommen, ist das Ende des Anschlussvertrages egal, der Anschlussvertrag kann nach Abschluss der Flurstückübernahme wieder gelöscht werden, da er dann wieder leer ist.
2. Schritt: Anlegen des Eigenlandvertrages
Sollen die Flurstücke in einen vorhandenen Eigenlandvertrag übernommen werden, ist analog dem ersten Schritt für den Eigenlandvertrag ebenfalls ein Anschlussvertrag anzulegen. Voraussetzung dafür ist die Aktivierung und Eintragung einer Laufzeit für das Eigenland in der Vertragsmaske. Es kann aber auch ein neuer Eigenlandvertrag angelegt werden.
Bei diesem neuen Eigenlandvertrag wird als Vertragsbeginn ebenfalls das Datum des Eigentumsüberganges eingetragen. Anschließend könne mit dem Schalter
in diesen Vertrag die entsprechenden Flurstücke eingetragen werden.- Um Flurstücke aus anderen Verträgen zu übernehmen, stellt man sich auf den Karteireiter [ .
- Hier werden die Verträge gelistet, welche zum Programmdatum gültig sind. Es sollte also ein Programmdatum nach dem Eigentumsübergang eingestellt sein, damit man die Flurstücke aus dem Anschlussvertrag übernehmen kann.
- Nach Auswahl des Vertrages werden die Flurstückabschnitte aus diesem Vertrag markiert, welche in den Eigenlandvertrag übernommen werden sollen.
- Durch Drücken des Buttons werden diese Flurstückabschnitte dem Eigenlandvertrag zugeordnet.
Man sollte auch bedenken, dass man in den Pachtverträgen nicht unbedingt die gesamte Katasterfläche des Flurstückes gepachtet hat (Wald, Wege…) diese aber eventuell mit gekauft hat. Solche Abschnitte müsste man sich dann über den Karteireiter
ebenfalls dem Eigenlandvertrag zuordnen.3. Schritt: Verträge nachbearbeiten
Nach der abgeschlossenen Übernahme sind in der Vertragsübersicht der neue Eigenlandvertrag sowie der Original-Pachtvertrag und der Anschluss-Pachtvertrag sichtbar. Eventuell können Verträge auch ausgeblendet sein, bei gesetzter Option
, dann sind nur die zum eingestellten Programmdatum gültigen Verträge sichtbar.Der Original-Pachtvertrag beinhaltet alle Flurstückabschnitte mit einer Laufzeit bis zum Eigentumsübergang. Der Anschluss-Pachtvertrag beinhaltet nur Flurstückabschnitte, welche nicht mit in den Eigenlandvertrag übernommen worden sind. Ist der Anschluss-Pachtvertrag leer, weil alle Abschnitte übernommen wurden, so kann dieser auch gelöscht werden (er war dann nur Mittel zum Zweck).
Achtung:
In den betroffenen Pachtverträgen sollten die erzeugten Zahlungen überprüft und gegebenenfalls noch einmal neu erzeugt werden.