Düngebedarfsermittlung
Einleitung
Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV), veröffentlicht am 01.05.2020, schreibt vor dem Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Inhalten an Stickstoff und Phosphor eine Düngebedarfsermittlung vor.
Die Änderungen aus der Düngeverordnung 2020 sind erstmalig zur Düngebedarfsermittlung zum Erntejahr 2021 anzuwenden.
Zur vorhergehenden Düngeverordnung finden Sie die Anleitung im Kapitel Umsetzung Düngeverordnung 2017.
Düngebedarfsermittlung im NEXT Farming AG Office
Aufgerufen wird die Düngebedarfsermittlung über den Menüpunkt Schläge | Planungen | Düngebedarfsermittlung.
Im Filterfenster besteht die Möglichkeit zur Einstellung des Umfanges und der Sortierung der Auswertungen.
Hinweis:
Eine Berechnung des Bedarfes erfolgt nur, wenn die Option Düngebedarf vorher berechnen gesetzt ist. Wurde diese Option nicht gesetzt, wird die zuletzt durchgeführte Berechnung aufgerufen. Wird für einen Schlag, für den bereits eine Berechnung erfolgt ist, eine erneute Berechnung durchgeführt, so wird die bisherige Berechnung ersetzt.
Klicken Sie auf einen der folgenden Links, um direkt zum entsprechenden Abschnitt zu springen.
- [1] Erstellungsdatum
- [2] Adresse und Fördernummer
- [3] DüV-Fruchtart
- [4] Erwartungsertrag bzw. Zielertrag
- [5] Bodenproben für die Stickstoffnachlieferung aus Bodenvorrat
- [6] Humusanteil
- [7] Stickstoffnachlieferung aus organischer Düngung
- [8] Leguminosenanteil bei Grünland
- [9] Zwischenfrüchte
- [10] Anbau unter Folie / Vlies
- [11] Nährstoffabfuhr von Phosphor
- [12] Korrekturwerte für Phosphor
- [13] Nährstoffkulissen
- [14] Berechnung für Zweitfrüchte
- Zuschlag nach §3A3S3
Erstellungsdatum
Das Erstellungsdatum gibt an, wann die Düngebedarfsermittlung für diesen Schlag das letzte Mal berechnet wurde. Dies kann beim Erstellen der Auswertung im Filterfenster angegeben werden. Das Erstellungsdatum wird nur übernommen, wenn auch die Option Düngebedarf vorher berechnen aktiv ist.
Adresse und Fördernummer
Angaben zum Betrieb können Sie in den Stammdaten des Mandanten im Menüpunkt Betrieb | Betrieb / Mandant bearbeiten anpassen.
DüV-Fruchtart
Ordnen Sie im Anbaufenster die DüV-Fruchtart zu. Die Auswahl der hinterlegten Fruchtarten kann in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich sein.
Im Anbaufenster eines Schlages erfolgen folgende Angaben:
Tipp:
Die Auswahl der DüV-Fruchtart kann vorgefiltert werden, wenn in den Stammdaten der Fruchtart der Stammdaten-Code eingestellt wird.
Angaben zum Anbaufenster können auch über die Massenbearbeitung der Schläge vorgenommen werden.
Erwartungsertrag bzw. Zielertrag
Der Zielertrag für den Schlag wird immer in Originalmasse angegeben. Für die Düngebedarfsermittlung für Grünland erfolgt die Umrechnung in Trockenmasse durch das Programm.
Im Feld Ø Erwartungsertrag wird der durchschnittliche Erwartungsertrag aller Schläge mit der gleichen DüV-Fruchtart ausgegeben. Dabei werden Schläge in unterschiedlichen Nitratkulissen getrennt betrachtet. Dieser Wert sollte nicht über dem 5-jährigen Ertragsniveau liegen.
Im Feld 5-jähriges Ertragsniveau wird das errechnete Ertragsniveau für die DüV-Fruchtart des Schlages ausgewiesen. Dabei werden Schläge in unterschiedlichen Nitratkulissen getrennt betrachtet. Weiterführende Informationen zum Ertragsniveaus finden sie im Kapitel Ertragsniveau Fruchtarten.
Leguminosenanteil bei Grünland
Der, in der Düngebedarfsermittlung ausgewiesene Leguminosenanteil bei Grünland und Feldfutteranbau, können Sie hier im Anbaufenster unter Leguminosenanteil bei GL hinterlegen.
Zwischenfrüchte
Hinweis:
Eine Anleitung, wie Zwischenfrüchte angelegt und verwaltet werden können, finden Sie im Kapitel Fruchtfolgeeinträge anlegen und verwalten.
Bei Zwischenfrüchten, ob die Zwischenfrucht als Leguminose einzustufen ist:
- Für die Ermittlung des Korrekturwertes aus der Vorfrucht ist im Vorjahr bei der Hauptfrucht im Anbaufenster die DüV-Fruchtart zuzuordnen (siehe 3.).
Ist eine Zwischenfrucht zu berücksichtigen, so muss die Zwischenfrucht als Fruchtfolgeeintrag im Erntejahr vor der Hauptfrucht oder im Vorjahr nach der Hauptfrucht angelegt sein (Schlagdetails / Fruchtfolge), im Anbaufenster ist eine DüV-Fruchtart zuzuordnen (eine direkte DüV-Fruchtart Zwischenfrucht gibt es nicht). Untersaaten im Vorjahr werden im Sinne der DüV als Zwischenfrüchte interpretiert. Im Anbaufenster ist auch anzugeben, ob die Zwischenfrucht als Leguminose einzustufen ist. Zur korrekten Einstufung der Zwischenfrucht ist es notwendig, zur Zwischenfrucht eine Ernte zu buchen. Über die Angabe
- des Buchungsdatums,
- des Ertrages,
- sowie der Verwendung
erfolgt die Ermittlung des Korrekturfaktors. Ist zur Zwischenfrucht keine Ernte gebucht, so wird davon ausgegangen, dass diese im Frühjahr umgebrochen wurde. Diese kann in der Verwendung mit Umbruch oder Umbruch abgefroren eingetragen werden.
Anbau unter Folie / Vlies
Legen Sie fest, ob ein Anbau unter Folie / Vlies erfolgt ist.
Bodenproben für die Stickstoffnachlieferung aus Bodenvorrat
Die Erfassung der Bodenuntersuchungen starten sie über das Symbol in der Standard-Symbolleiste.
Achtung:
Wurde für den Horizont 60 - 90 cm kein Messwert eingetragen, so kann dieser berechnet werden in Abhängigkeit von den Vorgaben der Bundesländer.
Hinweis:
Wie Sie für mehrere Schläge gemeinsam die amtlichen Nmin-Vorgaben eintragen, finden sie im Kapitel Nmin Proben über Massenbearbeitung hinzufügen.
Zur Einstufung des aus einer Bodenuntersuchung berechneten GesamtN-Gehaltes wird die Angabe der durchwurzelbaren Bodentiefe benötigt.
Humusanteil
Der Humusanteil wird in den Schlaggrunddaten / Bodenbeschaffenheit eingetragen. Bei einem Humusanteil von über 30 % kann angegeben werden, ob es sich um Niedermoor handelt. Wird die Checkbox nicht gesetzt erfolgt die Einstufung als Hochmoor.
Nährstoffkulissen
Wie Sie die Nährstoffkulissen dem Schlag zuordnen und weiterführende Informationen zu den Nährstoffkulissen finden Sie im Kapitel Nährstoffkulissen.
Ist der Schlag einer Nährstoffkulisse mit hoher Stickstoffbelastung zugeordnet, wird der ermittelte Düngebedarf um 20% reduziert ausgewiesen.
Die Reduzierung des Düngebedarfs auf 80% ist nach Düngeverordnung aber nicht schlagweise zu betrachten, sondern im Durchschnitt aller Schläge innerhalb der Nitratkulisse. Haben Sie das Modul Erntejahr- und Kostenplanung erworben, können Sie den reduzierten Düngebedarf noch korrigieren, siehe Kapitel Erntejahr- und Kostenplanung.
Die Einstellung für die Anzahl der Probehorizonte kann über den Menüpunkt Betrieb | Einstellungen | Schlagkartei im Bereich Nährstoffe getroffen werden. Diese Einstellung ist nur wirksam für neu erstellte Proben.
Tipp:
Im Abschnitt verwendete Nährstoffformen in den Auswertungen können Sie auch für die Düngebedarfsermittlung z. B. von P auf P2O5 umstellen, indem Sie auf die Schaltfläche auf [P] klicken. Diese Einstellung wird gespeichert und die Auswertung mit der entsprechenden Nährstoffform ausgegeben.
Unter Betrieb | Einstellungen | Schlagkartei kann in den globalen Einstellungen die Berücksichtigung von Trockengebieten aktiviert werden. Dazu erforderlich ist die Eintragung des Boden-Klima-Raumes in den Schlaggrunddaten.
Stickstoffnachlieferung aus organischer Düngung
Für die Stickstoffnachlieferung aus organischer Düngung werden alle in einer Düngemaßnahme gebuchten Düngemittel berücksichtigt, welche in den Stammdaten | Schläge | Düngemittel der Düngemittelgruppe organische Düngemittel zugeordnet sind. Die Berechnung der Nachlieferung ist vom Bundesland abhängig und in den Umsetzungshinweisen der Länder zur DüV nachzulesen. Hinweise, wie organische Düngungen im Programm zu buchen sind, finden Sie im Kapitel Hinweis zur Buchung organischer Düngung in der Schlagkartei. Bei der Einstufung eines Düngemittels als Kompost werden die letzten drei Jahre berücksichtigt. Die Zuordnung des Kompostes in der Spezifizierung wird ebenfalls aus der Düngeform DüV übernommen.
Weiterführende Informationen zu den Stammdaten in Bezug der Düngeverordnung finden Sie im Kapitel Dokumentation des Düngemitteleinsatzes nach DüV. Wie die Düngungen richtig gebucht werden müssen, erfahren Sie im Kapitel Hinweis zur Buchung organischer Düngung in der Schlagkartei.
Nährstoffabfuhr von Phosphor
Die Nährstoffabfuhr von Phosphor durch die Anbaufrucht wird aus dem im Anbaufenster bzw. in der Bestellungsbuchung eingegebenen Zielertrags ermittelt. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung des angegebenen Entzuges an Phosphor unter Stammdaten | Schläge | Fruchtarten zu den Sorten. Zur Angabe des Entzuges an Phosphor ist es notwendig, unter Stammdaten | Schläge | Fruchtarten für die verwendeten Fruchtarten zumindest eine Sorte anzulegen, bei der der Entzug hinterlegt werden kann, bei Grünlandfruchtarten sollte zumindest ein Ernteschnitt angelegt sein.
Zusätzlich ist im Anbaufenster anzugeben, ob das Koppelprodukt abgefahren werden soll oder auf dem Schlag verbleibt.
Die Angabe erfolgt im Karteireiter
mit der Checkbox „Koppelprodukt verbleibt auf dem Schlag“. Diese Angabe kann auch über die Massenbearbeitung der Schläge erfolgen.Wird im Karteireiter Koppelprodukte ein Koppelprodukt angegeben, so wird diese Einstellung gegenüber der Checkbox priorisiert.
Der Nährstoffentzug durch das Koppelprodukt wird in den Stammdaten | Schläge | Fruchtarten im Reiter angegeben.
Korrekturwerte für Phosphor
Die Ermittlung des Korrekturwertes für Phosphor erfolgt auf Grundlage der für diesen Schlag zuletzt eingetragenen Makro-Bodenprobe. Dabei werden auch Angaben von Bodenproben in Vorjahren gesucht, es wird die jüngste Erfassung berücksichtigt.
Die Erfassung der Bodenuntersuchungen starten sie über das Symbol in der Standard-Symbolleiste.
Je nach Einstellung des Bundeslandes wird der Korrekturwert auf Basis des Messwertes oder der Versorgungsstufe ermittelt. Sind in einem Erntejahr mehrere Makroproben zu einem Schlag erfasst, so wird ein Mittelwert der Proben berücksichtigt, über das Teilflächenmanagement erfasste Proben werden dabei nach Probenfläche gewichtet.
Berechnung für Zweitfrüchte
Die Berechnung für Zweitfrüchte kann nur für Schläge erfolgen, zu denen auch eine Zweitfrucht in der Fruchtfolge angelegt ist. Zweitfrüchte können in den Schlagdetails | Fruchtfolge angelegt werden, siehe Kapitel Details zu Schläge.
Die Düngebedarfsermittlung für Zweitfrüchte erfolgt im Wesentlichen analog der Düngebedarfsermittlung für Hauptfrüchte. Bei Zweitfrüchten erfolgt keine Anrechnung von Düngemaßnahmen, keine Berücksichtigung des Humusgehaltes und keine Berücksichtigung von Korrekturen auf Basis der Vorfrucht (außer beim Bundesland Schleswig-Holstein, wo eine Bestellung nach dem 01.06. eine Vorfruchtkorrektur auslöst).
Nmin Bodenproben für Zweitfrüchte können nur über die Massenbearbeitung eingegeben werden Nmin Proben über Massenbearbeitung hinzufügen.
Zuschlag nach §3A3S3
Soll nach der erfolgten Berechnung des Düngebedarfes ein Zuschlag aufgrund nachträglich eingetretener Umstände für Stickstoff (nach Genehmigung durch die Landesbehörde) erfasst werden, so kann dies im Anbaufenster erfolgen. Ein erneutes Ausführen der Berechnung ist nicht notwendig, die Angabe wird sofort mit ausgedruckt.
Achtung:
Eine Korrektur des Stickstoffbedarfswertes anhand des Rohproteingehaltes bei Grünland und Feldfutteranbau ist im NEXT Farming AG Office nicht möglich.
Abgleich des Zielertrages einer Fruchtart mit dem fünfjährigen Ertragsniveau
Zur Bestimmung des Zielertrages für eine Fruchtart ist sich nach Düngeverordnung ab dem Erntejahr 2021 am fünfjährigen Ertragsniveau für diese Fruchtart im Betrieb zu orientieren. Hierbei wird zwischen Fläche in unterschiedlichen Nitratkulissen unterschieden.
Die Ermittlung des Ertragsniveaus zur Einstufung des Zielertrages kann im Menüpunkt Stammdaten | Schläge | Ertragsniveau Fruchtarten erfolgen:
Die durchschnittlichen Erträge eines Jahrganges werden immer über den Gesamtbetrieb ermittelt, dabei wird keine Unterscheidung nach Nitratkulisse beachtet.
Die Nitratkulisse spielt eine Rolle bei der Berücksichtigung der Jahrgänge für die Berechnung des Ertragsniveaus. Für Schläge, welche einer Nitratkulisse mit niedriger Belastung zugeordnet sind, wird das Ertragsniveau aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt. Für Schläge, welche einer Nitratkulisse mit hoher Belastung zugeordnet sind, wird das Ertragsniveau aus dem Durchschnitt der Jahre 2015-2019 ermittelt.
Achtung:
Voraussetzung für die Ermittlung ist die Zuordnung der DüV-Fruchtart in den Schlägen der zu berücksichtigenden Erntejahre.
- Das Ertragsniveau ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erträge der vorhergehenden fünf Erntejahre für diese DüV-Fruchtart. Jahre ohne Ernte werden dabei nicht berücksichtigt.
- Hier wird der Durchschnitt des Erwartungsertrages aller Schläge einer DüV-Fruchtart nach Zuordnung zur Nitratkulisse im aktuellen Erntejahr angegeben.
- Hier wird die prozentuale Abweichung eines Ertragsniveaus gegenüber dem Ertragsniveau dieser DüV-Fruchtart im Vorjahr angegeben. Eine Korrektur im Vorjahr wird dabei nicht berücksichtigt.
- Unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen DüV Anlage 4 Tabelle 3 bzw. Tabelle 10 kann für ein Erntejahr das Ertragsniveau korrigiert werden.
Dieses Feld kann ebenfalls verwendet werden, wenn in einem Erntejahr keine Ernte gebucht wurde, aber eine berücksichtigt werden soll.
Achtung:
Werden nach Berechnung des Ertragsniveaus Veränderungen an den Ausgangswerten in den Vorjahren vorgenommen (z. B. Zuordnung von DüV-Fruchtarten oder Änderungen an Erntebuchungen), so werden diese erst berücksichtigt, wenn die Berechnung über den Schalter [Ertragsdaten / Korrekturen Vorjahre laden] erneut gestartet wird.
Tipp:
Die Ausweisung des durchschnittlichen Erwartungsertrages (des aktuellen Erntejahres) sowie des fünfjährigen Ertragsniveaus erfolgt auch im Anbaufenster, sodass man die Auswirkung der Änderung des Erwartungsertrages eines Schlages auf den durchschnittlichen Erwartungsertrag sofort sehen kann.
Die Berechnung des durchschnittlichen Erwartungsertrages für eine Fruchtart erfolgt getrennt für Schläge innerhalb bzw. außerhalb der Nitratkulisse.
Mögliche Protokollmeldungen:
- Keine DüV Fruchtart auf Schlag "xxx" eingetragen! Im Anbaujahr wurde im Anbaufenster keine DüV-Fruchtart eingetragen.
- Durchwurzelbare Bodentiefe Schlag "xxx" fehlt! In den Schlaggrunddaten / Bodenbeschaffenheit ist keine durchwurzelbare Bodentiefe eingetragen.
- Bodenprobetiefe 60 cm Schlag "xxx" fehlt um Bodenprobe 90cm zu berechnen! Zur Berechnung eines nicht erfassten Probehorizontes 60-90cm ist die Angabe der Messwerte für die anderen Horizonte notwendig.
- Keine gültige DüV Fruchtart vom Schlag "xxx" in der Vorfrucht eingetragen! Im Vorjahr ist zur Hauptfrucht im Anbaufenster keine DüV-Fruchtart eingetragen.
- Keine gültige DüV Fruchtart vom Schlag "xxx" in der Zwischenfrucht eingetragen! Im Anbaujahr oder im Vorjahr ist in der Fruchtfolge zur Zwischenfrucht keine DüV-Fruchtart eingetragen.
- Keine Ernte (Umbruch) Zwischenfrucht auf Schlag "xxx" gebucht! Zur Zwischenfrucht wurde keine Ernte gebucht – es wird dann davon ausgegangen, dass die Zwischenfrucht im Frühjahr umgebrochen wurde.
- Keine Sorte, Ernteschnitte auf Schlag "xxx" angegeben bzw. in den Stammdaten angelegt! In den Stammdaten | Schläge | Fruchtarten ist zur Anbaufrucht keine Sorte angelegt, bei welcher die Entzugswerte für Phosphor eingetragen sind. Bei Grünland sollte zumindest ein Ernteschnitt 0 mit den Entzugswerten angelegt sein.
- Probehorizont 60-90cm auf Schlag "XXX" ist nicht erfasst für bis 90cm zu beprobende DüV-Fruchtart! Für das Bundesland des Betriebes liegt kein Berechnungsweg für einen nicht beprobten Horizont 60-90cm vor, die eingetragene DüV-Fruchtart muss aber bis 90cm beprobt werden. Der Horizont ist manuell zu erfassen.