Umsetzung Düngeverordnung 2017

Voraussetzungen

Um mit der im Folgenden beschriebenen Funktion arbeiten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Freischaltung für Umsetzung Düngeverordnung (Für den Erwerb wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Vertriebsmitarbeiter).
  2. Installation des Zusatzmoduls Umsetzung Düngeverordnung.

Düngebedarfsermittlung im NEXT Farming AG Office


Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV), veröffentlicht am 01.06.2017, schreibt vor dem Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Inhalten an Stickstoff und Phosphor eine Düngebedarfsermittlung vor.


Aufgerufen wird die Düngebedarfsermittlung über den Menüpunkt Schläge | Planungen | Düngebedarfsermittlung.

Im Filterfenster besteht die Möglichkeit zur Einstellung des Umfanges und der Sortierung der Auswertungen.

Eine Berechnung des Bedarfes erfolgt nur, wenn die entsprechende Option gesetzt ist. Wurde diese Option nicht gesetzt, wird die zuletzt durchgeführte Berechnung aufgerufen. Wird für einen Schlag, für den bereits eine Berechnung erfolgt ist, eine erneute Berechnung durchgeführt, so wird die bisherige Berechnung ersetzt.


  1. Angaben zum Betrieb werden in den Stammdaten des Mandanten im Menüpunkt Betrieb | Betrieb / Mandant bearbeiten hinterlegt.
  2. Das Erstellungsdatum gibt an, wann die Düngebedarfsermittlung für diesen Schlag das letzte Mal berechnet wurde (Option im Filterfenster: Düngebedarf vorher berechnen)
  3. Im Anbaufenster eines Schlages erfolgen folgende Angaben:

    die Zuordnung der DüV-Fruchtart, die Auswahl ist abhängig vom Bundesland des Betriebes / Unternehmens,

  4. die Angabe des Zielertrages für diesen Schlag. Der Zielertrag wird immer in Originalmasse angegeben.
  5. Die Erfassung der Bodenuntersuchungen erfolgt im Bereich Bodenuntersuchungen:

    Achtung:

    Wurde für den Horizont 60-90cm kein Messwert ermittelt, so wird dieser unter Berücksichtigung der Bodenwertzahl und des Feinanteils aus den Schlaggrunddaten errechnet.


    Zur Einstu
    fung des aus einer Bodenuntersuchung berechneten GesamtN-Gehaltes wird die Angabe der durchwurzelbaren Bodentiefe benötigt.

    Weiterführende Informationen zu den Nährstoffkulissen finden Sie im Kapitel Nährstoffkulissen.

    Die Einstellung für die Anzahl der Probehorizonte kann über den Menüpunkt Betrieb | Einstellungen | Schlagkartei im Bereich Nährstoffe getroffen werden. Diese Einstellung ist nur wirksam für neu erstellte Proben.

    Hinweis:

    Wie sie für mehrere Schläge gemeinsam die amtlichen Nmin-Vorgaben eintragen, finden sie im Kapitel Nmin Proben über Massenbearbeitung hinzufügen.

    Unter Betrieb | Einstellungen | Schlagkartei kann in den globalen Einstellungen die Berücksichtigung von Trockengebieten aktiviert werden. Dazu erforderlich ist die Eintragung des Boden-Klima-Raum in den Schlaggrunddaten.

  6. Der Humusanteil wird in den Schlaggrunddaten / Bodenbeschaffenheit eingetragen. Bei einem Humusanteil von über 30% kann angegeben werden, ob es sich um Niedermoor handelt. Wird die Checkbox nicht gesetzt, erfolgt die Einstufung als Hochmoor.
  7. Für die Stickstoffnachlieferung aus organischer Düngung werden alle im vorherigen Kalenderjahr (Maßnahmedatum) in einer Düngemaßnahme gebuchten Düngemittel berücksichtigt, welche in den Stammdaten | Schläge | Düngemittel der Düngemittelgruppe organische Düngemittel zugeordnet sind. Bei der Einstufung eines Düngemittels als Kompost werden die letzten drei Kalenderjahre berücksichtigt.
  8. der Leguminosenanteil bei Grünland und Feldfutteranbau,
  9. bei Zwischenfrüchten, ob die Zwischenfrucht als Leguminose einzustufen ist:
    1. Für die Ermittlung des Korrekturwertes aus der Vorfrucht ist im Vorjahr bei der Hauptfrucht im Anbaufenster die DüV-Fruchtart zuzuordnen (siehe 3.).

      Ist eine Zwischenfrucht zu berücksichtigen, so muss die Zwischenfrucht als Fruchtfolgeeintrag im Erntejahr vor der Hauptfrucht oder im Vorjahr nach der Hauptfrucht angelegt sein (Schlagdetails / Fruchtfolge), im Anbaufenster ist eine DüV-Fruchtart zuzuordnen (eine direkte DüV-Fruchtart „Zwischenfrucht" gibt es nicht). Untersaaten im Vorjahr werden im Sinne der DüV als Zwischenfrüchte interpretiert. Im Anbaufenster ist auch anzugeben, ob die Zwischenfrucht als Leguminose einzustufen ist. Zur korrekten Einstufung der Zwischenfrucht ist es notwendig, zur Zwischenfrucht eine Ernte zu buchen. Über die Angabe

      1. des Buchungsdatums,
      2. des Ertrages,
      3. sowie der Verwendung
        erfolgt die Ermittlung des Korrekturfaktors. Ist zur Zwischenfrucht keine Ernte gebucht, so wird davon ausgegangen, dass diese im Frühjahr umgebrochen wurde.
  10. ob ein Anbau unter Folie / Vlies erfolgt.

    Tipp:

    Die Auswahl der DüV-Fruchtart kann vorgefiltert werden, wenn in den Stammdaten / Fruchtart der Stammdaten-Code eingestellt wird.

    Angaben zum Anbaufenster können auch über die Massenbearbeitung der Schläge vorgenommen werden.

  11. Die Nährstoffabfuhr von Phosphor durch die Anbaufrucht wird ermittelt aus dem im Anbaufenster bzw. in der Bestellungsbuchung eingegebenen Zielertrags unter Berücksichtigung des angegebenen Entzuges an Phosphor unter Stammdaten | Schläge | Fruchtarten zu den Sorten. Zur Angabe des Entzuges an Phosphor ist es notwendig, unter Stammdaten | Schläge | Fruchtarten für die verwendeten Fruchtarten zumindest eine Sorte anzulegen, bei der der Entzug hinterlegt werden kann, bei Grünlandfruchtarten sollte zumindest ein Ernteschnitt angelegt sein.
    Zusätzlich ist im Anbaufenster anzugeben, ob das Koppelprodukt abgefahren werden soll oder auf dem Schlag verbleibt.
    Die Angabe erfolgt im Karteireiter [Erntegut] mit der Checkbox „Koppelprodukt verbleibt auf dem Schlag“. Diese Angabe kann auch über die Massenbearbeitung der Schläge erfolgen.

    Wird im Karteireiter Koppelprodukte ein Koppelprodukt angegeben, so wird diese Einstellung gegenüber der Checkbox priorisiert.

    Der Nährstoffentzug durch das Koppelprodukt wird in den Stammdaten | Schläge | Fruchtarten im Reiter [Koppelprodukte] angegeben.

  12. Die Ermittlung des Korrekturwertes für Phosphor erfolgt auf Grundlage der für diesen Schlag zuletzt eingetragenen Makro-Bodenprobe. Dabei werden auch Angaben von Bodenproben in Vorjahren gesucht, es wird die jüngste Erfassung berücksichtigt.

    Je nach Einstellung des Bundeslandes wird der Korrekturwert auf Basis des Messwertes oder der Versorgungsstufe ermittelt. Sind in einem Erntejahr mehrere Makroproben zu einem Schlag erfasst, so wird ein Mittelwert der Proben berücksichtigt, über das Teilflächenmanagement erfasste Proben werden dabei nach Probenfläche gewichtet.

  13. Soll nach der erfolgten Berechnung des Düngebedarfes ein Zuschlag aufgrund nachträglich eingetretener Umstände für Stickstoff (nach Genehmigung durch die Landesbehörde) erfasst werden, so kann dies im Anbaufenster erfolgen. Ein erneutes Ausführen der Berechnung ist nicht notwendig, die Angabe wird sofort mit ausgedruckt.

Achtung:

Eine Korrektur des Stickstoffbedarfswertes anhand des Rohproteingehaltes bei Grünland und Feldfutteranbau ist im NEXT Farming AG Office nicht möglich.

Abgleich des Zielertrages einer Fruchtart mit dem dreijährigen Ertragsniveau

Zur Bestimmung des Zielertrages für eine Fruchtart ist sich nach Düngeverordnung am dreijährigen Ertragsniveau für diese Fruchtart im Betrieb zu orientieren.

Die Ermittlung des Ertragsniveaus zur Einstufung des Zielertrages kann im Menüpunkt Stammdaten | Schläge | Ertragsniveau Fruchtarten erfolgen:

Achtung:

Voraussetzung für die Ermittlung ist die Zuordnung der DüV-Fruchtart in den Schlägen der zu berücksichtigenden Erntejahre.

  1. Das Ertragsniveau ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erträge der vorhergehenden drei Erntejahre für diese DüV-Fruchtart. Jahre ohne Ernte werden dabei nicht berücksichtigt.
  2. Hier wird der Durchschnitt des Erwartungsertrages aller Schläge einer DüV-Fruchtart im aktuellen Erntejahr angegeben.
  3. Hier wird die prozentuale Abweichung eines Ertragsniveaus gegenüber dem Ertragsniveau dieser DüV-Fruchtart im Vorjahr angegeben. Eine Korrektur im Vorjahr wird dabei nicht berücksichtigt.
  4. Unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen DüV Anlage 4 Tabelle 3 bzw. Tabelle 10 kann für ein Erntejahr das Ertragsniveau korrigiert werden.
    Dieses Feld kann ebenfalls verwendet werden, wenn in einem Erntejahr keine Ernte gebucht wurde, aber eine berücksichtigt werden soll.

Achtung:

Werden nach Berechnung des Ertragsniveaus Veränderungen an den Ausgangswerten in den Vorjahren vorgenommen (z. B. Zuordnung von DüV-Fruchtarten oder Änderungen an Erntebuchungen), so werden diese erst berücksichtigt, wenn die Berechnung über den Schalter [Ertragsdaten / Korrekturen Vorjahre laden] erneut gestartet wird.

Tipp:

Die Ausweisung des durchschnittlichen Erwartungsertrages (des aktuellen Erntejahres) sowie des dreijährigen Ertragsniveaus erfolgt auch im Anbaufenster, sodass man die Auswirkung der Änderung des Erwartungsertrages eines Schlages auf den durchschnittlichen Erwartungsertrag sofort sehen kann.

Mögliche Protokollmeldungen:

  • „Keine DüV Fruchtart auf Schlag "xxx" eingetragen!" Im Anbaujahr wurde im Anbaufenster keine DüV-Fruchtart eingetragen.
  • „Durchwurzelbare Bodentiefe Schlag "xxx" fehlt!" In den Schlaggrunddaten / Bodenbeschaffenheit ist keine durchwurzelbare Bodentiefe eingetragen.
  • „Bodenprobetiefe 60cm Schlag "xxx" fehlt um Bodenprobe 90cm zu berechnen!" Zur Berechnung eines nicht erfassten Probehorizontes 60-90cm ist die Angabe der Messwerte für die anderen Horizonte notwendig.
  • „Keine gültige DüV Fruchtart vom Schlag "xxx" in der Vorfrucht eingetragen!" Im Vorjahr ist zur Hauptfrucht im Anbaufenster keine DüV-Fruchtart eingetragen.
  • „Keine gültige DüV Fruchtart vom Schlag "xxx" in der Zwischenfrucht eingetragen!" Im Anbaujahr oder im Vorjahr ist in der Fruchtfolge zur Zwischenfrucht keine DüV-Fruchtart eingetragen.
  • „Keine Ernte (Umbruch) Zwischenfrucht auf Schlag "xxx" gebucht!" Zur Zwischenfrucht wurde keine Ernte gebucht – es wird dann davon ausgegangen, dass die Zwischenfrucht im Frühjahr umgebrochen wurde.
  • „Keine Sorte, Ernteschnitte auf Schlag "xxx" angegeben bzw. in den Stammdaten angelegt" In den Stammdaten | Schläge | Fruchtarten ist zur Anbaufrucht keine Sorte angelegt, bei welcher die Entzugswerte für Phosphor eingetragen sind. Bei Grünland sollte zumindest ein Ernteschnitt 0 mit den Entzugswerten angelegt sein.
  • "Probehorizont 60-90cm auf Schlag "XXX" ist nicht erfasst für bis 90cm zu beprobende DüV-Fruchtart!" Für das Bundesland des Betriebes liegt kein Berechnungsweg für einen nicht beprobten Horizont 60-90cm vor, die eingetragene DüV-Fruchtart muss aber bis 90cm beprobt werden. Der Horizont ist manuell zu erfassen.