Hinweis zur Buchung organischer Düngung in der Schlagkartei
Organische Düngung in der Fruchtfolge
Begriffe
Eine Berechnung nach Verfügbarkeit erfolgt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Mindestwirksamkeit, es sei denn, der NH4N-Anteil ist höher als die Mindestwirksamkeit, dann wird der NH4N-Anteil für die Berechnung berücksichtigt.
Wenn in diesem Dokument Mist genannt wird, ist damit Festmist von Huf- und Klauentieren gemeint.
Herbstdüngung bei Grünland und mehrschnittigen Ackerfutterbau
Für die Anrechnung einer organischen Düngung im Herbst nach dem letzten Ernteschnitt auf Grünland und mehrschnittigen Ackerfutterbau in der Düngebedarfsermittlung zur Vegetationsperiode gibt es unterschiedliche Auslegungen der Bundesländer.
Anrechnung nach 10 %-Regelung
Diese Regelung findet in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Anwendung. Bei dieser Anrechnung wird eine Herbstgabe von organischen Düngemitteln, welche im vorherigen Kalenderjahr ausgebracht worden sind, zu 10 % des Gesamt-Stickstoff-Gehaltes für die Düngebedarfsermittlung zur Vegetationsperiode angerechnet.
Vorgehen:
- die Buchung der letzten Ernte und die Buchung der Düngegabe hat im alten Erntejahr zu erfolgen
- das alte Erntejahr sollte zum 31.12. abgeschlossen werden, das neue Erntejahr sollte zum 01.01. beginnen
Beispiel für Buchungen im Herbst 2022 für die Düngebedarfsermittlung 2023
- Buchung der letzten Ernte im Erntejahr 2022
- Buchung der Düngemaßnahme im Erntejahr 2022
- Ende des Erntejahres
Bei der Düngebedarfsermittlung zum Frühjahr 2023 wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme zu 10 % berücksichtigt.
Anrechnung nach Verfügbarkeit
Diese Regelung findet in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Anwendung. Bei dieser Anrechnung wird eine Herbstgabe von organischen Düngemitteln nach dem letzten Ernteschnitt für die Düngebedarfsermittlung in Höhe der Verfügbarkeit des enthaltenen Stickstoffes angerechnet.
Vorgehen:
- die Buchung der letzten Ernte hat im alten Erntejahr zu erfolgen
- nach der letzten Ernte ist das Erntejahr zu beenden
- die Buchung der Düngegabe hat im neuen Erntejahr zu erfolgen (zum Herbsttermin)
Beispiel für Buchungen im Herbst 2022 für die Düngebedarfsermittlung 2023
im Erntejahr 2022
- Buchung der letzten Ernte im Erntejahr 2022
- Ende des Erntejahres
im Erntejahr 2023
- Buchung der Düngemaßnahme im Erntejahr 2023
Bei der Düngebedarfsermittlung zum Frühjahr 2023 wird der Gesamtstickstoff der Düngemaßnahme nach Verfügbarkeit berücksichtigt, bei der Düngebedarfsermittlung 2022 wird der Gesamtstickstoff der Düngemaßnahme noch einmal mit 10 % berücksichtigt.
Organische Düngung zu Hauptfrüchten
Eine organische Düngung zur Hauptfrucht des Vorjahres wird für die Düngebedarfsermittlung zum aktuellen Frühjahr mit 10 % des Gesamtstickstoffs berücksichtigt.
Eine organische Düngung zur Hauptfrucht des aktuellen Jahres im aktuellen Frühjahr (nach dem 01.01.) wird für die Düngebedarfsermittlung zum aktuellen Frühjahr nicht berücksichtigt, eine Düngebedarfsermittlung hat ja vor einer Düngemaßnahme im Frühjahr zu erfolgen.
Organische Düngung zu einer Hauptfrucht im Herbst
Die Düngung einer Hauptfrucht im Herbst nach der Ernte der Vorfrucht ist nicht gestattet. Ausnahmen sind Düngungen zu mehrschnittigem Ackerfutterbau (Vorgehen siehe unter Herbstdüngung bei Grünland und mehrschnittigem Ackerfutterbau) sowie Düngungen zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht und zu Winterraps.
Die Buchung der Herbstdüngung muss zum Fruchtfolgeeintrag der Hauptfrucht des aktuellen Erntejahres erfolgen.
Beispiel für Buchungen im Herbst 2022 für die Düngebedarfsermittlung 2023
- Buchung der organischen Düngung im Herbst 2022 zur Hauptfrucht im Erntejahr 2023
- Buchung der Bestellung der Hauptfrucht im Herbst 2022 im Erntejahr 2023
- Buchung einer mineralischen Düngung im Herbst 2022 zur Hauptfrucht im Erntejahr 2023
Bei der Düngebedarfsermittlung zum Frühjahr 2023 wird für eine mineralische Düngung der Gesamtstickstoff der Düngemaßnahme zu 100 % berücksichtigt.
Die Berücksichtigung des Stickstoffs aus der organischen Düngung einer Herbstgabe außer Mist und Kompost erfolgt nach den Bundesländern unterschiedlich:
- in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme einmal in Höhe der Verfügbarkeit und zusätzlich zu 10% bei der Düngebedarfsermittlung 2023 berücksichtigt.
- in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme in Höhe der Verfügbarkeit bei der Düngebedarfsermittlung 2023 berücksichtigt und bei der Düngebedarfsermittlung 2022 noch einmal zu 10 %.
Die Berücksichtigung des Stickstoffs aus der organischen Düngung einer Herbstgabe mit Mist oder Kompost erfolgt nach den Bundesländern unterschiedlich:
- In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme zu 10 % und bei Kompost zu 4 % (hier jeweils weitere 3 % in den Düngebedarfsermittlungen der folgenden Jahre) bei der Düngebedarfsermittlung 2023 berücksichtigt.
- In den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme in Höhe der Verfügbarkeit bei der Düngebedarfsermittlung 2023 berücksichtigt und bei der Düngebedarfsermittlung 2022 dann zu 10 % (bzw. bei Kompost zu 4 % / 3 % / 3 % in den folgenden Jahren).
- Im Bundesland Schleswig-Holstein wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme bei der Düngebedarfsermittlung 2023 in Höhe der Verfügbarkeit und noch einmal mit 10 %, bei Kompost mit 4 % (und in den folgenden beiden Jahren mit jeweils 3 %) berücksichtigt.
Organische Düngung zu Zwischenfrüchten
Organische Düngung zu einer Zwischenfrucht im Herbst
Wird eine Zwischenfrucht im Herbst mit einem organischen Düngemittel gedüngt, muss diese Düngung auch im Fruchtfolgeeintrag zur Zwischenfrucht gebucht sein, damit sie für die Düngebedarfsermittlung der folgenden Hauptfrucht richtig berücksichtigt wird.
Beispiel für Buchungen im Herbst 2022 für die Düngebedarfsermittlung 2023
- Buchung der Düngung im Herbst 2022 zur Zwischenfrucht im Erntejahr 2023
- Buchung der Bestellung der Zwischenfrucht im Herbst 2022 im Erntejahr 2023
- Buchung der Ernte der Zwischenfrucht (eventuell als Umbruch) und Ende des Fruchtfolgeeintrages für die Zwischenfrucht
Bei der Düngebedarfsermittlung zum Frühjahr 2023 wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme im Fall von organischen Düngemitteln außer Mist und Kompost zu 10 % berücksichtigt.
Im Fall vom Mist und Kompost erfolgt die Berücksichtigung bei der Düngebedarfsermittlung 2023 abhängig vom Bundesland:
- In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme bei Mist zu 10 % und bei Kompost zu 4 % (hier jeweils weitere 3 % in den Düngebedarfsermittlungen der folgenden Jahre) berücksichtigt.
- In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme nach Verfügbarkeit berücksichtigt, bei der Düngebedarfsermittlung 2022 wird der Gesamtstickstoff der Düngemaßnahme dann mit 10 % (bei Kompost in den folgenden Jahren mit 4 % / 3 % / 3 %) berücksichtigt.
- Im Bundesland Schleswig-Holstein wird der Gesamtstickstoff aus der Düngemaßnahme nach Verfügbarkeit und noch einmal mit 10 %, bei Kompost mit 4 % (und in den folgenden beiden Jahren mit jeweils 3 %) berücksichtigt.
Organische Düngung zu einer Zwischenfrucht im Frühjahr
Erfolgt bei Zwischenfruchtanbau eine organische Düngung im Frühjahr, so ist diese Düngung der folgenden Hauptfrucht anzurechnen. Dementsprechend ist diese Düngung auch zur Hauptfrucht zu buchen. Eine Zwischenfrucht ist vorher zu beenden (eine Bodenbearbeitung, bei der eine die Zwischenfrucht eingearbeitet wird und gleichzeitig das ausgebrachte organische Düngemittel eingearbeitet wird, ist dementsprechend auch zur Hauptfrucht zu buchen).
Beispiel Buchungen im Frühjahr 2023 zur Düngebedarfsermittlung 2023
- Buchung der Bestellung der Zwischenfrucht im Herbst im Erntejahr 2023
- Buchung der Ernte der Zwischenfrucht (eventuell als Umbruch) und Ende des Fruchtfolgeeintrages für die Zwischenfrucht
- Buchung der Düngung im Frühjahr zur Hauptfrucht im Erntejahr 2023 und eventuelle Bodenbearbeitung
Bei der Düngebedarfsermittlung zum Frühjahr 2023 wird die Düngung nicht berücksichtigt. Die Düngebedarfsermittlung hat ja vor dieser Düngemaßnahme zu erfolgen. Erst bei der Düngebedarfsermittlung 2022 erfolgt eine Berücksichtigung des Gesamtstickstoffs der Düngemaßnahme mit 10%.
Wird die Düngemaßnahme in den Zeitraum der Zwischenfrucht gebucht, würde sie bei der Düngebedarfsermittlung 2024 nicht berücksichtigt werden!