Stoffstrombilanz

Hinweis zur Stoffstrombilanz ab 2020

Ab dem Jahr 2020 ist es nicht mehr notwendig, einen Nährstoffvergleich zu erstellen. Da aber für die Stoffstrombilanz Daten aus der Erstellung des Nährstoffvergleiches verwendet wurden, sind bei der Erfassung weiterhin Daten in bestimmten Bereichen des Nährstoffvergleiches vorzunehmen. 

Dreijährige Stoffstrombilanz ohne den für den Betrieb zulässigen Bilanzwert ermitteln: 

  • Erfassung der legumen Stickstoff-Bindung im Bereich Nährstoffvergleich | Ernteprodukte | Ernteprodukte sowie im Bereich Nährstoffvergleich | Ernteprodukte | nicht geerntete Leguminosen 

dreijährige Stoffstrombilanz mit dem für den Betrieb zulässigen Bilanzwert ermitteln: 

  • Erfassung der legumen Stickstoff-Bindung im Bereich Nährstoffvergleich | Ernteprodukte | Ernteprodukte sowie im Bereich Nährstoffvergleich | Ernteprodukte | nicht geerntete Leguminosen 
  • Stoffbewegungen für die Biogasanlage im Bereich Betriebsdaten | Biogasanlage 
  • Daten zum Tierbestand im Bereich Nährstoffvergleich | Tierhaltung 
  • Daten zur Ausbringung von organischen Düngemitteln im Bereich Nährstoffvergleich | Organische Düngemittel 

Alle übrigen Felder des Nährstoffvergleiches sind nicht mehr relevant, müssen nicht ausgefüllt werden und werden in der nachfolgenden Anleitung auch nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie einen Nährstoffvergleich nach Düngeverordnung 2017 nachtragen möchten, beachten Sie bitte das Kapitel Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz.

Übersicht und allgemeine Informationen

Die Stoffstrombilanz finden Sie im Programm in der Zusatzfunktion | Nährstoffbilanzen | DüV-Jahresbilanzen. Folgendes Fenster wird geöffnet:

  1. In der Symbolleiste finden Sie folgende Schaltflächen:
    1. Datenerfassung starten: Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um den Nährstoffvergleich zu starten und die Eingabemaske zur Bearbeitung freizugeben.
    2. Datenübernahme: Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um alle in der Ackerschlagkartei vorhandenen und für den Nährstoffvergleich relevanten Daten in den Nährstoffvergleich zu übernehmen. Manuell eingetragene Daten werden bei nachträglicher Datenübernahme nicht gelöscht. Die Datenübernahme ist mandantenabhängig.
    3. Alle Eingaben verwerfen: Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um alle Einträge aus dem Nährstoffvergleich zu löschen. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.
  2. In der Übersicht werden Ihnen die Tabellen und Felder ausgewiesen, welche Sie für den Nährstoffvergleich eintragen müssen. Daten, die aus der Ackerschlagkartei übernommen wurden, können hier nochmals manuell bearbeitet werden.
  3. Geben Sie an, ob eine Biogasanlage zu ihrem Betrieb gehört.

Schaltflächen der einzelnen Abschnitte

Folgende Schalter finden Sie in den einzelnen Abschnitten zum Nährstoffvergleich:

  • Datenübernahme: Zusätzlich zur gesamten Datenübernahme können Sie in den jeweiligen Abschnitten auch nur die für den Bereich relevanten Daten übernehmen. Hierbei werden ebenfalls nur bereits durch die Datenübernahme eingetragenen Daten überschrieben. Manuell eingetragen Daten bleiben bestehen. Übernommene Daten können nachträglich manuell bearbeitet werden.
  • Neu: Legen Sie eine neue Zeile an, um Daten manuell anzulegen.
  • Kopieren: Kopieren Sie eine Zeile.
  • Löschen: Löschen Sie eine Zeile, wenn sie nicht benötigt oder neu eingetragen werden soll.

Details zu Daten übernehmen

Die Datenübernahme kann insgesamt über den Schalter Daten übernehmen in der Symbolleiste erfolgen. Dabei können die zu übernehmenden Bereiche gewählt werden:

Wurden die Daten aus der Schlagkartei bereits einmal übernommen, werden diese bei einer erneuten Datenübernahme ersetzt, ebenfalls, wenn diese geändert wurden. Nur manuell erfasste Daten bleiben erhalten und werden durch eine erneute Datenübernahme nicht verändert.

Achtung:

Nicht alle Daten in der Schlagkartei können aufgrund der von der Düngeverordnung festgesetzten Herangehensweise im Nährstoffvergleich Verwendung und Beachtung finden!

Hinweis:

Zusätzlich ist in den betreffenden Navigationspunkten des Nährstoffvergleiches eine Datenübernahme nur für diesen Navigationspunkt möglich.

Details zur Flächenangabe

Es werden alle Flächen des aktuellen Mandanten im aktuellen Erntejahr berücksichtigt, welche zur Art der landwirtschaftlichen Nutzung Ackerland, Grünland oder Gemüsebau zugeordnet sind.

Zuordnung der Musterstammdaten des Bundeslandes

Im Menü unter Stammdaten | Schläge können zu Düngemitteln, Fruchtarten / Sorten und Fruchtarten / Koppelprodukte die Musterstammdaten des Bundeslandes des Betriebes / Unternehmens hinterlegt werden. Sind die Musterstammdaten hinterlegt, kann ein Abgleich der Nährstoffgehalte im Nährstoffvergleich erfolgen, bei Abweichungen wird darauf hingewiesen. Die Nährstoffgehalte bleiben auch bei einer Hinterlegung der Musterstammdaten änderbar.

Achtung:

Die Länder stellen in den Musterstammdaten nur Nährstoffgehalte für Stickstoff und Phosphor bereit.

Bei der Datenübernahme werden auch Datensätze übernommen, welche keine Anbindung an die Musterstammdaten haben. Bei diesen Datensätzen wird dann als DüV-Bezeichnung Sonstiges eingetragen und als Bemerkung die Bezeichnung aus den Stammdaten.

Datenerfassung

Betriebsdaten

Um mit dem Nährstoffvergleich starten zu können, müssen zuerst die Angaben zum Betrieb eingetragen werden.

Grunddaten

  1. Die Bezeichnung des Betriebes und die Betriebsnummer (InVeKoS) werden aus den Angaben des Betriebes im Programm ausgelesen. Die Betriebsnummer wird aus der Fördernummer ausgelesen.
  2. Die Angaben zu den Flächen und den nicht zu berücksichtigenden Flächen können über den Button [Übernahme der Flächendaten] in den Nährstoffvergleich übernommen oder manuell eingetragen werden. Grobfutterflächen für Wiederkäuer können in den Schlaggrunddaten angegeben werden.
  3. Geben Sie an, ob eine Biogasanlage zu ihrem Betrieb gehört.

Düngejahr

  1. Definieren Sie für das Düngejahr, in welchem Zeitraum sich dieses festlegt. Das Düngejahr wird hier unabhängig vom Erntejahr festgelegt.
  2. Wurde der Nährstoffvergleich für die vorangehenden Jahre im Programm erfasst, werden hier die Saldo-Werte ausgegeben. Ist für die vergangenen Düngejahre keine Werte im Programm hinterlegt, können diese hier manuell eingetragen werden.

Hinweis:

Dabei werden keine Daten aus dem Programm AO Düngeverordnung übernommen, nur die im Programm NEXT Farming AG Office hinterlegten Werte können übernommen werden.

Biogasanlage

Erfassen Sie die betriebseigenen Biogasanlagen:

  1. Folgende Angaben sind bei einer betriebseigenen Biogasanlage für den Nährstoffvergleich anzugeben:
    1. der Zukauf von Produkten aus pflanzlicher Herkunft
    2. der Zukauf von Produkten aus tierischer Herkunft
    3. der Verkauf von Biogasgärrest

Nährstoffvergleich

Allgemein gültige Hinweise zur Erfassung des Nährstoffvergleiches

Nicht berücksichtigt werden Informationen (Ernten, aus gebrachte Düngemittel etc.) auf Schlägen mit der Einstufung „nicht für den Nährstoffvergleich zu berücksichtigende Fläche" oder „keine landwirtschaftliche Nutzfläche". Die Einstufung für die Art der Berücksichtigung eines Schlages erfolgt in den Schlaggrunddaten im Reiter [Bodenbeschaffenheit] unter DüV Jahresbilanzen:

Hier ist auch anzugeben, ob dieser Schlag als Grobfutterfläche für Wiederkäuer eingestuft wird und mit welchem Anteil. Wird ein Anteil angegeben, wird von diesem Schlag die Fläche nach diesem Anteil als Grobfutterfläche für Wiederkäuer eingestuft.

Hinweis:

Für organische Düngemittel und Zugang Koppelprodukte können die Lagerbuchungen des Typs Zukauf mit Buchungsdatum im Düngejahr übernommen werden. Voraussetzung ist die Stammdatenanbindung des Lagerinhaltes.

Die Felder für Nährstoffgehalte werden rot hinterlegt, sobald die eingetragenen Werte von den Werten, der in der DüV hinterlegten Musterstammdaten abweichen.

Folgende Daten müssen in den Nährstoffvergleich eingetragen werden, um diesen zu erstellen:

Ernteprodukte

Erfassen Sie die Ernteprodukte:

  1. Für die Eintragung der Ernteprodukte können folgende Angaben eingetragen werden:
    1. Ernteprodukt
      Die Daten für das Ernteprodukt kann aus den gebuchten Ernten übernommen werden. Es werden alle realisierte Erntebuchungen übertragen, welche mit dem Buchungsdatum im angegebenen Düngejahr liegen und welche einen Ertrag > 0 haben. Wurde in den Stammdaten die Nährstoffe einer Fruchtart aus den Musterstammdaten für Nährstoffangaben zugeordnet, kann hier die Fruchtart nach DüV bei der Datenübernahme automatisch zugeordnet werden. Wurde dies nicht gemacht, muss die Fruchtart nach DüV hier manuell zugeordnet werden. Die Nährstoffentzüge können auch nach automatischer Übernahme nochmals manuell bearbeitet werden. Nicht anzugeben sind Erntemengen von Grobfutterflächen für Wiederkäuer.
    2. nicht geerntete Leguminosen
      Es werden alle Schläge berücksichtigt, bei denen eine Fruchtart mit eingetragener legumen N-Bindung angebaut ist und bei denen eine realisierte Erntebuchung mit Buchungsdatum im Düngejahr sowie mit Ertrag = 0 und Verwendung „Umbruch" oder „Umbruch abgefroren" erfasst wurde.

Organische Düngemittel

Erfassen Sie den organischer Düngemittel, den sie zugekauft und ausgebracht haben:



Tierhaltung

Erfassen Sie den durchschnittlichen Tierbestand, welche Abprodukte in die Biogasanlage abgegeben und welche den Betrieb verlassen haben. Der durchschnittliche Tierbestand können Sie aus der HIT-Datenbank auslesen.


Stoffstrombilanz

Einführung

Im Unterschied zum Nährstoffvergleich sind für die Stoffstrombilanz Nährstoffbewegungen in den Betrieb bzw. aus den Betrieb zu betrachten. Die Bilanzierung erfolgt im selben Zeitraum, der für die Erstellung des Nährstoffvergleiches gilt.

Dabei ist zu beachten, dass hier das Datum der Bewegung aus dem Betrieb bzw. in den Betrieb ausschlaggebend ist, nicht das Datum der Abfuhr von der Fläche bzw. auf die Fläche.

Die Erfassung zur Bilanzierung erfolgt in den entsprechenden Navigationspunkten zur Stoffstrombilanz:


In den einzelnen Navigationspunkten kann eine Erfassung des Zuganges und der Abfuhr erfolgen, bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen nur eine Abfuhr.

Betriebe können für die dreijährige Stoffstrombilanz einen eigenen ermittelten Bilanzwert verwenden. Zur Ermittlung dieses Bilanzwerten werden zusätzliche Angaben aus dem Nährstoffvergleich verwendet. Das sind Angaben zu Ernteprodukten / Leguminosen, Organischen Düngemitteln und Tierhaltung, sowie bei Vorhandensein einer Biogasanlage Angaben zur Stoffbewegung zur Biogasanlage.

Eingabe Vorjahreswerte

Vorjahreswerte können erst ab dem Düngejahr 2018 eingegeben werden. Ist für ein Vor-Düngejahr eine Berechnung erfolgt, werden diese Werte der Berechnung fest eingetragen und können nicht manuell überschrieben werden. Manuelle Werte können nur für Vorjahre eingetragen werden, für die noch keine Berechnung erfolgte.

Die Eingabe der Vorjahreswerte kann in Abhängigkeit von der Option „dreijährige Stoffstrombilanz mit für den Betrieb ermittelten zulässigen Bilanzwert erstellen" erfolgen:

  • Ist diese Option nicht gesetzt, erfolgt die Eingabe der Nährstoffwerte in /ha Angaben – dazu ist die Erfassung der LF notwendig.
  • Ist diese Option gesetzt, erfolgt die Eingabe der Nährstoffwerte in Absolutwerten.

Ausdrucke

Der Wert für die Stickstoffdeposition ist auf der Webseite http://gis.uba.de/website/depo1/ für den Betriebsstandort abzurufen und einzutragen.

Das Datum zur Erstellung der Stoffstrombilanz kann frei eingetragen werden. Ist kein Datum eingetragen wird das Datum zum Zeitpunkt des Ausdruckes eingetragen.

Datenübernahme

Auf verschiedenen Navigationspunkten kann eine Datenübernahme erfolgen. Diese Datenübernahme erfolgt aus den Lagerbuchungen.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Es werden nur Buchungen übernommen, welche vom Bewegungstyp Zukauf oder Verkauf sind und welche mit dem Buchungsdatum im eingestellten Düngejahr liegen.
  • Der Lagerinhalt muss eine Stammdatenanbindung aufweisen.


  • Für die Übernahme von Saatgütern ist zusätzlich noch zu beachten, dass nur Saatgüter mit einer Maßeinheit übernommen werden können (für andere Einheiten gibt es keine Vorgaben für Nährstoffgehalte) und dass in den Stammdaten der Fruchtart des Saatgutes die EU-Kulturart (Nutzungscode aus dem Agrarantrag) zu hinterlegen ist (es brauchen nur Saatgüter für Getreide, Mais, Kartoffeln und Körnerleguminosen in der Stoffstrombilanz erfasst werden).