Humusbilanz

Nach den Cross Compliance Regelungen aus 2005 ist die Berechnung einer Humusbilanz bis zum 31.3 des Folgejahres vorgeschrieben, wenn weniger als 3 Kulturen mit mindestens jeweils 15 % Flächenanteil angebaut werden. 

Tipp:

Die Berechnung einer Humusbilanz lässt sich auch vermeiden, wenn nur Kulturen mit einer positiven Humuswirkung (wie z. B. Leguminosen) angebaut werden.

Neues Düngejahr anlegen bzw. Düngejahr öffnen

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie zunächst den Betrieb für den Sie die Humusbilanz erstellen möchten.
  2. Starten Sie die Nährstoffbilanz über den Menüpunkt "Anträge/Verordnungen"
  3. Wechseln Sie zur Humusbilanz: 
  4. Wenn Sie bereits eine Nährstoffbilanz gerechnet haben, so können sie das angelegte Düngejahr mit einem Doppelklick öffnen.
  5. Steht kein aktuelles Düngejahr zur Verfügung klicken Sie auf den Button "Neu" um ein neues Düngejahr anzulegen.

Im folgenden werden die einzelnen Unterpunkte der Humusbilanz im Detail besprochen. Die Unterpunkte können im Kategoriebaum ausgewählt werden.

Station: Humusbilanz

Geben Sie in der Station Humusbilanz die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche, die Grünlandfläche, die mehrjähigen Kulturen und die Dauerkulturen an. Daraus errechnet sich die, für den weiteren Verlauf notwendige, Bezugsfläche für die Humusbilanz.

Tipp:

Da der Bezugszeitraum und die Stammdaten der Nährstoffbilanz und Humusbilanz unterschiedlich sind, können keine Daten aus der Nährstoffbilanz in die Humusbilanz übernommen werden.

Station: Humusbedarf

Geben Sie in der Station Humusbedarf die angebauten Fruchtarten an. Weitere notwendige Angaben werden Ihnen in der Buchungszeile vorgeschlagen.

Tipp:

Sie können die Humuslieferung/-bedarf der einzelnen Früchte anpassen. Sie sollten dies jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen tun.

Station: Humuslieferung

In der Station Humuslieferung können Sie das organische Material erfassen, das auf den Flächen verbleibt und damit Humuswirksam ist.

Station: Zufuhr sonst. org. Materials

Die Zufuhr sonstigen organischen Materials umfasst organische Düngemittel wie z. B. Rindergülle. Tragen Sie hier die gesamte aufgebrachte Menge auf Ihren Schlägen ein.

Station: Auswertung / Ausdruck

Wenn Sie alle Angaben zu Humusbedarf, Humuslieferung und Zufuhr von sonstigen organischen Material gemacht haben, können Sie die Humusbilanz erstellen. Dazu werden die Flächenangaben noch auf Plausibilität geprüft.

Achtung:

Die Humusbilanz darf nicht weniger als -75 kg Humus-C/ha und Jahr betragen. Wird dieser Wert unterschritten so gibt Ihnen der Bericht zur Humusbilanz Empfehlungen aus, wie Sie die Anforderung trotzdem einhalten können. Nichtbeachtung kann hier zu einem Cross Compliance-Verstoß führen!