Vereinbarungen in Verträgen

In dieser Karteikarte werden Sondervereinbarungen, Pachtreduzierungen und -zuschläge zum Vertrag erfasst.

Die Summe der hier eingetragenen Werte wird auf die Karteikarte [Pacht] übertragen und mit der Flächenpacht verrechnet. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag eines Pachtjahres wird gleichmäßig - entsprechend der vom jeweiligen Vertragspartner gewählten Zahlweise - aufgegliedert. Die sich daraus ergebenden Zahlungen je Vertragspartner und Zahltermin können Sie der Karteikarte [Zahlungen]  entnehmen. 

Um eine neue Pachtreduzierung oder einen Pachtzuschlag zu erfassen, wählen Sie aus der Liste in der ersten Spalte zunächst die Art der Vereinbarung aus:

  • Zuschlag: Der Betrag wird zur Pacht addiert.
  • Abzug: Der Betrag wird von der Pacht abgezogen.
  • Anzeige: Der Betrag wird nur ausgewiesen, d.h. er ist im Pachtbetrag des Vertrages bereits enthalten.

Erfassen Sie in der zweiten Spalte die Bezeichnung und in der dritten Spalte den Betrag. Mit der Schaltfläche [Neu] legen Sie eine neue Zeile an. Durch die Schaltfläche [Löschen] wird die aktuelle Vereinbarung gelöscht. Diese Funktionen finden Sie ebenfalls im Kontextmenü.

Tipp:

Zu jeder Vereinbarung kann neben der Bezeichnung und dem Wert im unteren Teil der Maske ein Langtext erfasst werden. Dieser wird auf der Pachtvertragsanlage "Sondervereinbarungen" unterhalb der Kurzbezeichnung der Vereinbarung ausgegeben.

Der berechnete Betrag wird auf die Karteikarte [Pacht] in das Feld [gemeindeabhängige Abgaben] übertragen und mit der Flächenpacht verrechnet. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag eines Pachtjahres wird gleichmäßig - entsprechend der zum jeweiligen Vertragspartner gewählten Zahlweise - aufgegliedert. Die sich daraus ergebenden Zahlungen je Vertragspartner und Zahltermin können Sie der Karteikarte [Zahlungen] entnehmen.

Achtung:

Die gemeindeabhängigen Abgaben werden erst nach einer Pachtberechnung auf der Karteikarte [Pacht] aktiviert (Verträge | Zahlungsmanagement | Pachtberechnung).

Hinweis:

Es können nur Vereinbarungen für den Gesamtvertrag getroffen werden, nicht für einzelne Vertragspartner dieses Vertrages!