Hintergrund der Vertrags und Flurstücksverwaltung

Die Verwaltung von Flurstücken und Abschnitten erfolgt im NEXT Farming AG Office in drei Hierarchien. Schematische Darstellung der Verwaltungs-Hierarchien:



Die erste Hierarchie ist das Kataster.
Hier werden Flurstücke angegeben, wie sie laut ALB existieren. Änderungen welche diese Hierarchie betreffen gehen immer von den staatlichen Stellen (Katasterämtern) aus. Das NEXT Farming AG Office registriert nur, dass die Flurstücke existieren.
Die zweite Hierarchie ist die Herkunft.
Hier geht es darum, woher bekommt der Betrieb für die Flächen die Nutzungsberechtigung.
Eine Nutzungsberechtigung für den Betrieb kann auf vier Grundlagen im NEXT Farming AG Office erzeugt werden:

  • der Herkunftsabschnitt befindet sich im Eigentum,
  • der Herkunftsabschnitt wird in einem Pachtvertrag angepachtet,
  • der Herkunftsabschnitt wird in einem Tauschvertrag angetauscht,
  • der Herkunftsabschnitt wird von einem unbekannten Eigentümer übernommen

Ein Flurstück der Katasterebene kann in mehrere Herkunftsabschnitte unterteilt werden. Es muss nicht das gesamte Flurstück in Herkunftsabschnitte unterteilt sein (ein Flurstück kann nur teilweise gepachtet sein). Die Summe der Flächen der entstandenen Herkunftsabschnitte kann aber nicht größer sein als die Fläche des Flurstückes.
Gründe für die Abschnittsbildung können folgende sein:

  • unterschiedliche Verträge (Laufzeiten, Vertragspartner),
  • unterschiedliche Nutzarten,
  • unterschiedliche BWZ oder WSZ,
  • unterschiedliche Pachtberechnung.

Die dritte Hierarchie ist die Nutzung.
Hier geht es darum wie der Betrieb die Abschnitte aus der Herkunft nutzt.
Ein Betrieb kann Abschnitte folgenden Nutzungen zuordnen:

  • Nutzung in Schlägen,
  • Nutzung in Tauschverträgen als Wegtausch
  • Nutzung als Unterpacht

Ein Herkunftsabschnitt kann in mehrere Nutzabschnitte unterteilt werden. Es muss nicht der gesamte Herkunftsabschnitt unterteilt sein (es kann mehr gepachtet sein als genutzt wird).
Die Summe der Flächen der Nutzabschnitte kann die Fläche des jeweiligen Herkunftsabschnittes nicht überschreiten. Was in der Hierarchie der Herkunft getrennt ist, kann in der Hierarchie der Nutzung nicht wieder zusammengefasst werden.
Ein Nutzabschnitt kann vom Herkunftsabschnitte abweichende Kennzeichnungen haben (es kann ein Abschnitt als Ackerland gepachtet sein und als Grünland genutzt werden).
Damit man eine Fläche nutzen kann, muss man eine Herkunft (Nutzungsberechtigung) besitzen.