Meldedateien Sachsen-Anhalt

Seit dem 20.08.2021 ist die Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten (DüngeMitteilungsVO) in Sachsen-Anhalt in Kraft. Diese regelt die Mitteilungspflichten zur Düngung für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften.

Nähere Informationen sind auf der Seite der LLG Sachsen-Anhalt zu finden.

Dieser Mitteilungspflicht kann aus der Anwendung NEXT Farming AG Office nachgekommen werden.

Für das Kalenderjahr 2020 ist Meldedatei im Erntejahr 2020 zu erstellen, für das Kalenderjahr 2021 im Erntejahr 2021 u.s.w.

Vorbereitung zur Erstellung der Meldedateien Sachsen-Anhalt

Meldedatei für den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz des Gesamtbetriebes

Für die Meldedatei zum jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz werden die Daten entsprechend der Auswertung Schläge | Schlagkartei | DüV betrieblicher Nährstoffeinsatz gemeldet.

Zusätzlich werden Angaben zur Kontrolle der 170 kg-Regel für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern gemeldet. Hierfür sollten die Angaben zur 170 kg-Regel in den Schlaggrunddaten überprüft werden.

Meldedatei für die zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung verwendeten Ertragswerte:

Für die Meldedatei für die zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung verwendeten Ertragswerte werden die Ergebnisse aus der Berechnung des Ertragsniveaus verwendet. Diese Berechnung muss dazu für das Meldejahr ausgeführt und mit [OK] bestätigt worden sein.

Es werden nur die Ergebnisse der Berechnung gemeldet, nicht die einzelnen Jahre für den 3- bzw. 5-Jahres-Durchschnitt.

Die Berechnung des Ertragsniveaus wird aufgerufen über den Menüpunkt Stammdaten | Schläge | Ertragsniveau Fruchtarten.

Da die Ermittlung der benötigten Fruchtarten für die Ertragsniveauberechnung im Zusammenhang mit den Nitratkulissen geändert wurde, sollte der Schalter [Ertragsdaten/Korrekturen Vorjahre laden] auch für das Erntejahr 2020 noch einmal ausgeführt werden. Getätigte Berechnungen werden dadurch nicht verändert, es werden aber eventuell unnötige Fruchtarten ausgeblendet und nicht mit gemeldet.

Beispiel aus dem Erntejahr 2021 für die Meldedatei Kalenderjahr 2021

In die Meldedatei werden auch die Durchschnittserträge von Ackerkulturen aus dem zu meldenden Jahr geschrieben. Diese werden aus den Erntebuchungen übernommen.

Meldedatei für die Düngebedarfsermittlung

Für die Meldedatei zur Düngebedarfsermittlung ist zu beachten, dass das Erstellungsdatum mit gemeldet wird. Dieses Datum sollte im Kalenderjahr für die Meldung liegen (am besten vor der ersten Düngemaßnahme). Auch für den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz werden nur Düngebedarfsermittlungen berücksichtigt, deren Erstellungsdatum im jeweiligen Kalenderjahr liegt.

Das Erstellungsdatum kann eingestellt werden bei der Berechnung der Düngebedarfsermittlung.

Für das Erntejahr 2020 sollte die Berechnung der Düngebedarfsermittlung für Zweitfrüchte überprüft werden. Die Berechnung wird erst seit dem Frühjahresupdate 2021 gespeichert.

In der Meldedatei werden Angaben zu den Bodenuntersuchungen für Nmin und für Phosphor übertragen. Die Bodenuntersuchung Nmin wird aus dem aktuellen Erntejahr verwendet, für die Bodenuntersuchung Phosphor wird durch die Erntejahre rückwirkend geschaut und die jüngste Bodenuntersuchung gemeldet.

Es sollten sich aber in einem Erntejahr keine Bodenproben aus verschiedenen Erntejahren oder Beprobungszyklen befinden, da aus diesen Proben ein Mittel gebildet wird.

Aus den Schlaggrunddaten wird die Ackerzahl sowie die Bodengruppe übertragen. Die Bodengruppe muss jedoch codiert sein. Dazu ist die Einstellung der Codierung für die einzelnen Bodenarten zu überprüfen.

Sollte für eine Düngebedarfsermittlung nach der Erstellung noch eine (mit der Landesbehörde abgestimmte) Korrektur auf Grund nachträglich eingetretener Umstände erfolgt sein, so ist diese in das entsprechende Feld im Anbaufenster einzutragen, damit diese mit gemeldet werden kann.

Meldedatei für die aufgezeichneten Düngemaßnahmen

Für die Meldedatei zu den Düngemaßnahmen ist über das Menü Stammdaten | Schläge | Düngemittel bei den mineralischen Düngemitteln zu prüfen, ob Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel in der richtigen Gruppe mit der jeweiligen Spezifikation zugeordnet sind.

Bei eingesetzten organische Düngemittel sollte über das Menü Stammdaten | Schläge | Düngemittel überprüft werden, dass bei diesen die Zuordnung des DüV-Codes, die Zuordnung der Musterstammdaten sowie bei Abfällen die Zuordnung der Kategorie erfolgt ist.

Bei den Tierarten über das Menü Stammdaten | Schläge | Tierarten (GL) zu überprüfen, ob die Zuordnung der Tierart DüV und die Zuordnung der Musterstammdaten erfolgt ist.

Die Angabe zur legumen Stickstoffbindung erfolgt, wenn bei einem Erntegut in den Stammdaten | Schläge | Fruchtarten / Sorten bei der jeweiligen Sorte (bzw. beim Ernteschnitt im Grünland) eine legume N-Bindung eingetragen ist. Diese kann auch über die Zuordnung aus den Musterstammdaten geladen werden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Eintragung der 12-stelligen InVeKoS-Fördernummer in den Stammdaten des Mandanten (bzw. Betriebes im LU-Modus)
  • Zuordnung eines Feldblockes in den Schlaggrunddaten

Erstellen der Meldedateien Sachsen-Anhalt

Die Funktion zur Erstellung der Meldedateien für die Düngebedarfsermittlung befindet sich unter dem Menüpunkt Datentransfer | Düngebedarfsermittlung | Meldedatei Sachsen-Anhalt.

Die Meldedateien werden für das eingestellte Erntejahr erstellt.

In dem Filterfenster kann festgelegt werden, welche Schläge in die Meldedateien zur Düngebedarfsermittlung und zu den Düngemaßnahmen geschrieben werden sollen. Für die vollständige Meldung sollte als Umfang alle Schläge oder alle Schlage mit der landwirtschaftlichen Nutzart Ackerland, Grünland oder Gemüsebau verwendet werden, da der gesamte Betrieb zu melden ist. Die Option nur markierte Schläge kann verwendet werden, wenn man in die Meldedateien für bestimmte Schläge noch einmal reinschauen möchte.

Unabhängig von dieser Einstellung werden für die Meldedateien zum Nährstoffeinsatz sowie zum Ertragsniveau alle Schläge des Mandanten berücksichtigt.

Als Landkreis ist der Kreis zu wählen, in welchem der Betriebssitz liegt.

Betriebe mit Betriebssitz in einem anderen Bundesland wählen hier den Landkreis, in welchem der überwiegende Teil der Schläge in Sachsen-Anhalt liegt.

Mit dem Schalter [OK] wird die Meldedatei erstellt. Diese Datei kann zur Versendung an einem angegebenen Ablageort gespeichert werden oder bei Vorhandensein eines MAPI-kompatiblen Mailprogrammes (z.B. Microsoft Outlook) auch direkt versendet werden.

Der Name der erstellten Datei entspricht den Vorgaben der LLG und sollte nicht verändert werden.

Es sind immer alle Meldedateien zusammen zu versenden. Eine einzelne Datei zu melden ist nicht möglich, da bei jeder Meldung in der Meldestelle die vorhergehende Meldung komplett ersetzt wird.