Schlag teilen und zusammenlegen
Hinweis:
Um Schläge grafisch zu teilen oder zusammenzulegen, gehen Sie bitte über zum Kapitel Mess-Schläge teilen und zusammenlegen.
Das Teilen und zusammenlegen von Schlägen erfolgt immer nur im aktuellen Erntejahr und hat keinen Einfluss auf die übrigen angelegten Erntejahre.
Schlag teilen
Die Teilung eines Schlages / Feldstückes in Teilschläge ist notwendig, wenn auf diesem Schlag mehr als eine Hauptfrucht angebaut wird. Auch, wenn eine Untersaat oder eine Zwischenfrucht nur auf einem Teil des Schlages angebaut wird sollte eine Teilung des Schlages durchgeführt werden. Schläge können ebenfalls aus anderen Gründen geteilt werden (Förderprogramme, Benachteiligungen, Anbauformen…)
Beim Teilen eines Schlages werden bereits gebuchte Maßnahmen mit geteilt, wobei bei Teilflächenbuchungen soviel wie möglich auf den ersten Teilschlag und der Rest auf den übrigen Teilschlag gebucht wird, aus Einzelbuchungen wird eine Sammelbuchung erzeugt.
Achtung:
Ist an einem zu teilenden Schlag eine Schlaggrafik angebunden, so ist die Teilung in der Grafik vorzunehmen. In so einem Fall erscheint während des Teilungsvorganges ein Hinweis, dass bei Fortführung der Teilung ohne Grafikteilung die existierende Schlaggrafik gelöscht wird.
Der Teilvorgang wird über das Kontextmenü der rechten Maustaste | Teilen gestartet oder im Reiter auf das Teilen-Symbol klickt.
Sind den Schlägen Nutzabschnitte zugeordnet, öffnet sich nun ein Fenster, in welchem die zugeordneten Abschnitte auf die Teilschläge aufgeteilt werden. Sind keine Nutzabschnitte dem Schlag zugeordnet, erscheint dieses Fenster nicht.
- Über die kann die Fläche des ausgewählten Abschnittes dem jeweiligen zu bildenden Teilschlag zugeordnet werden.
- Über den Schalter kann die Abschnittsfläche auf beide zu bildenden Teilschläge aufgeteilt werden:
Im nächsten Fenster kann dann für die Teilschläge die Teilschlagnummer und eventuell ein Teilschlagname festgelegt werden. Sind im Schlag keine Nutzabschnitte hinterlegt, öffnet sich direkt dieses Fenster:
Hinweis:
Eine Teilschlagnummer -0 ist nur zulässig bei ungeteilten Feldstücken / Schlägen. Sobald zu einem Feldstück / Schlag Teilungen existieren ist für diese Teilschläge eine Teilschlagnummer ungleich -0 zu verwenden.
Sind auf dem zu teilenden Schlag Maßnahmen gebucht, werden diese entsprechend mitgeteilt:
Existierten die gewählten Teilschlagnummern bereits in vergangenen Erntejahren, so erfolgt noch eine Abfrage, ob aus diesen Teilschlägen Schlaggrunddaten wieder hergestellt werden sollen. Das betrifft nur die Felder der Schlaggrunddaten welche mit einem * oder ** gekennzeichnet sind:
Schlag zusammenlegen
Es können auch mehr als zwei Teilschläge in einem Vorgang zusammengelegt werden.
Achtung:
Ist an einem oder allen zusammenzulegenden Teilschlägen eine Schlaggrafik angebunden, so ist das Zusammenlegen in der Grafik vorzunehmen. In so einem Fall erscheint während des Zusammenlegens ein Hinweis, dass bei Fortführung des Vorganges die existierende Schlaggrafik verworfen wird.
Hinweis:
Voraussetzung für das Zusammenlegen von Teilschlägen ist, dass sich die Teilschläge im selben Feldstück befinden, d.h. die Feldstücks- / Schlagnummer muss identisch sein. Eventuell muss ein Teilschlag vorher umnummeriert werden, um die Feldstücks- / Schlagnummer übereinstimmend zu bringen.
Zum Zusammenlegen werden die entsprechenden Teilschläge im Überblick markiert. Über rechte Maustaste | Zusammenlegen wird der Vorgang gestartet.
Im folgenden Fenster wird der Zielschlag ausgewählt, zu welchem zusammen gelegt werden soll. Von diesem Schlag werden Anbau und Fruchtfolge übernommen:
Gibt es neben den zusammenzulegenden Teilschlägen noch andere Teilschläge im Gesamt-Feldstück / Schlag welche nicht mit zusammen gelegt werden sollen, so wird die Teilschlagnummer des Zielschlages fortgeführt. Sind keine weiteren Teilschläge im Feldstück / Schlag existent, so wird als neue Teilschlagnummer eine -0 verwendet (für ein ungeteiltes Feldstück / Schlag).
Existierten die Schlagnummer bereits in vergangenen Erntejahren, so erfolgt noch eine Abfrage, ob aus diesen Teilschlägen Schlaggrunddaten wieder hergestellt werden sollen. Das betrifft nur die Felder der Schlaggrunddaten welche mit einem * oder ** gekennzeichnet sind:
Ein zusammengelegter Schlag kann nach Abschluss des Zusammenlegens wieder (anders) geteilt werden.
Maßnahmen beim Zusammenlegen von Schlägen
Beim Zusammenlegen der Schläge werden auch die Maßnahmen zusammen geführt. Folgende Szenarien können dabei auftreten:
- Eine Maßnahme ist auf einem Teilschlag angelegt
- Diese wird mit der anteiligen Fläche beibehalten.
- Auf beiden Schlägen sind Bestellungen vorhanden
- Die Bestellung vom Zielschlag wird beibehalten, die Fläche bleibt dabei anteilig.
- Auf beiden Schlägen sind Bestellungen und Ernte gebucht
- Die Buchungen vom Zielschlag werden beibehalten, die Fläche bleibt dabei anteilig.
- Zwei Schläge befinden sich in einer Sammelbuchung ohne weitere Schläge
- Aus beiden Maßnahmen wird eine Einzelbuchung über den kompletten Schlag gemacht.
- Zwei Schläge befinden sich in einer Sammelbuchung mit weiteren Schlägen
- Beide Schläge bleiben in dieser Sammelbuchung.
- Nur ein Teilschlag befindet sich in einer Sammelbuchung
- Der Teilschlag, der mit einem Teilschlag ohne die entsprechende Sammelbuchung zusammen gelegt wird, wird aus der Sammelbuchung ausgegliedert und die Maßnahme mit anteiliger Fläche als Einzelbuchung angelegt.