Greening Rechner
Greening
Das Greening der Direktzahlungen in der ersten Säule hat zur Folge, dass Landwirte rund 30 % ihrer Direktzahlungen, die so genannte Greening-Prämie, nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbringen.
Betriebsinhaber, die Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämien-Regelung haben, müssen auf allen beihilfefähigen Hektarflächen folgende drei Greening-Verpflichtungen einhalten:
- Anbaudiversifizierung
- Erhalt des bestehenden Dauergrünlands und Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
- Flächennutzung im Umweltinteresse (Ökologische Vorrangflächen)
Von den Greening-Verpflichtungen sind ökologisch wirtschaftende Betriebe und Betriebe, die an der Kleinerzeuger-Regelung teilnehmen, befreit.
Im NEXT Farming AG Office können Sie sich errechnen lassen, ob die Verpflichtungen aus dem Greening eingehalten werden.
Grundeinstellungen für den Greening-Rechner
Im NEXT Farming AG Office werden Einstellungen für den Greening-Rechner an drei Stellen getroffen:
- in den Stammdaten der Fruchtarten
- in den Stammdaten der Landschaftselemente
- die Unterscheidung zwischen Ackerland und Grünland erfolgt auf Grundlage der Einstellungen der Nutzart in den Schlaggrunddaten.
Fruchtarten
Die Einstellungen für eine Fruchtart erfolgt im Menü
. Die Zuordnung einer Fruchtart zu einer Kulturart gemäß Anbaudiversifizierung über das Eintragen der EG-Schlüsselnummer (InVeKoS-Nummer) (1). Hinter dieser Nummer ist die Klassifizierung der Kulturarten hinterlegt.Der Greening-Faktor (2) für bestimmte Fruchtarten (Leguminosen, Zwischenfrüchte, Brachen…) wird im Feld Greening-Faktor eingetragen. Der Greening-Faktor muss eingetragen werden, er wird vom NEXT Farming AG Office nicht vorgegeben.
Hinweis:
Für Pufferstreifen, Randstreifen, brachliegendes Ackerland und Feldränder sind eigene Fruchtarten anzulegen und diese den betroffenen Teilschlägen als Anbau zuzuordnen.
Zwischenfrüchte können im Anbau sowohl nach einer Hauptfrucht im aktuellen Erntejahr stehen oder im folgenden Erntejahr vor einer Hauptfrucht.
Für das Anlegen einer Zwischenfrucht siehe die entsprechende Anleitung. Auch bei einer Zwischenfrucht wird der Greening-Faktor über die entsprechende Fruchtart hinterlegt.
Im Anbaufenster eines Schlages (aufzurufen über
) wird die Fruchtart einem Schlag zugeordnet (1). Hier kann für jeden Schlag separat mit der Markierung Teilnahme am Greening Programm (2) eingestellt werden, ob der Schlag unabhängig von den Fruchtarteneinstellungen für das Greening berücksichtigt werden soll.Dauerkulturen im Sinne der Anbaudiversifizierung werden durch das Eintragen einer Periodizität Ernte >1 bestimmt (3).
Landschaftselemente
Landschaftselemente können sowohl über die Grafik angelegt werden (siehe Anleitung: Digitalisieren von Sperrflächen und Landschaftselemente), als auch manuell in den Schlaggrunddaten.
In die Schlaggrunddaten kommt man über die Funktion
bearbeiten. Unter dem Karteireiter können einem Schlag Landschaftselemente zugeordnet werden.Mit dem Schalter [Neu] können neue Landschaftselemente für den Schlag angelegt werden. In den Stammdaten der Landschaftselemente sind die Greening-Faktoren hinterlegt (1).
Jedes Landschaftselement kann separat unabhängig von der Einstufung des Landschaftselementtyps für die Teilnahme am Greening-Programm aktiviert werden (2).
Greening-Rechner
Der Greening-Rechner kann über den Menüpunkt
aufgerufen werden.Ein Wizard führt durch die einzelnen Schritte zur Auswertung der Flächen für die einzelnen Greening-Verpflichtungen.
Im Wizard kann man aus den verschiedenen angezeigten Daten mittels rechter Maustaste in die entsprechenden Details (Schlagübersicht oder Landschaftselemente-Übersicht) oder Stammdaten durchsteigen.